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Neue Grundsicherung seit 1. Juli: Das sind die wichtigsten Änderungen

Seit dem 1. Juli hat die Bundesregierung das Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt. Der VdK kritisiert die Neuregelungen als Rückschritt. Was ändert sich für Betroffene? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Geldscheine und Münzen, darauf bilden Buchstabenwürfel die Worte "Neue Grundsicherung"
Das bisherige Bürgergeld wurde zum neuen Grundsicherungsgeld. Was sich ändert, zeigen wir im Überblick. © IMAGO / Bihlmayerfotografie

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Im Juli sind Änderungen bei der Grundsicherung in Kraft getreten. Betroffen sind vor allem bisherige Bürgergeld-Beziehende im SGBkurz fürSozialgesetzbuch II; die Leistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld und gilt seit dem 1. Juli 2026. 

Vermittlung vor Qualifizierung: Was bedeutet das?

Mit dem neuen Grundsicherungsgeld führt der Gesetzgeber den Vermittlungsvorrang wieder ein und verankert ihn in einem neuen Externer Link:§ 3a SGB II.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Weiterbildungen oder Qualifizierungen komplett wegfallen. Sie bleiben ausnahmsweise möglich, wenn sie die Chancen auf eine dauerhafte und nachhaltige Beschäftigung deutlich verbessern und sinnvoller sind als eine sofortige Arbeitsaufnahme. Das gilt besonders für Menschen unter 30 Jahren, grundsätzlich können aber auch ältere Leistungsberechtigte weiterhin gefördert werden.

Härtere Sanktionen: Welche sind das?

Pflichten werden strenger kontrolliert und Verstöße stärker geahndet: Wer sich nicht bewirbt oder eine Fördermaßnahme abbricht, kann vom Jobcenter künftig schneller und härter sanktioniert werden. Statt einer abgestuften Sanktionspraxis (wie bisher) können Jobcenter den Regelbedarf sofort um 30 Prozent für drei Monate kürzen – das entspricht rund 150 Euro pro Monat.

Auch wer Termine mit dem Jobcenter versäumt, muss mit härteren Strafen rechnen. Beim ersten Termin gibt es noch keine Sanktion, beim zweiten ohne wichtigen Grund versäumten Termin wird die Geldleistung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt

Wer dreimal hintereinander nicht zu einem Jobcenter-Termin erscheint, gilt als nicht erreichbar. Das Jobcenter kann dann die Leistungen dann bis zum vollständigen Verlust kürzen; auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden dann komplett gestrichen.

Ein weitreichender Eingriff ist auch die verschärfte Kontrolle von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Jobcenter sollen Krankschreibungen künftig häufiger überprüfen lassen und dafür die Krankenkassen einschalten, die den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) mit einer Begutachtung beauftragen können.

Die Sanktionen für Menschen, die eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen, werden ebenfalls verschärft. Künftig kann das Jobcenter den Regelbedarf bereits beim ersten Fall einer Arbeitsverweigerung für mindestens einen Monat entziehen, in schweren Fällen auch für bis zu zwei Monate. Während dieser Zeit werden die Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen, die Miete wird jedoch dann direkt an den Vermieter gezahlt.

Für alle Leistungsminderungen gilt: Der Regelbedarf von Kindern und weiterer Elternteile in einer Bedarfsgemeinschaft wird nicht gemindert, sondern nur der Bedarf der Person, die Pflichten verletzt oder Termine versäumt hat.

Das Portraitfoto zeigt Verena Bentele, sie trägt eine weiße Bluse und einen dunkelblauen Blazer

Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen.

Schonvermögen und Wohnkosten: Was ändert sich?

Der Gesetzgeber verschärft die Regeln für Vermögen und Wohnkosten: Leistungsberechtigte dürfen weniger Rücklagen behalten, und die Übernahme von Mietkosten wird stärker begrenzt.

Die frühere Karenzzeit beim Vermögen fällt weg, stattdessen wird das Schonvermögen an das Lebensalter gekoppelt, und zwar wie folgt:

  • bis 30 Jahre: 5.000 Euro,
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro,
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro

Auch bei den Wohnkosten gelten engere Grenzen. Bisher wurden im ersten Jahr des Bezugs die tatsächlichen Wohnkosten übernommen. Dies ändert sich jetzt: Bereits im ersten Jahr ab Tag 1 des Leistungsbezugs werden die Wohnkosten gedeckelt auf die anderthalbfache Höhe der kommunalen Angemessenheitsgrenze

Ein Rechenbeispiel: Die örtliche Angemessenheitsgrenze für eine 1-Personen-Wohnung liegt bei 500 Euro. Der Bezieher des Grundsicherungsgeldes lebt in einer Wohnung, die 1000 Euro kostet. Er erhält für das erste Jahr Wohnkosten in Höhe von 1,5 x 500 Euro = 750 Euro. Die Differenz zur tatsächlichen Miete muss er selbst aufbringen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird er aufgefordert, die Kosten auf die angemessenen 500 Euro zu senken.

Das Portraitfoto zeigt Verena Bentele, sie trägt eine weiße Bluse und einen dunkelblauen Blazer

Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen.

Familien und Alleinerziehende: Das ist neu

Familien und Alleinerziehende werden künftig früher zu Arbeit oder Maßnahmen herangezogen: Wer Kinder zu Hause betreut, kann früher für Arbeit oder Maßnahmen verpflichtet werden als bisher, und zwar bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes, wenn eine zumutbare Betreuung zur Verfügung steht (Kita, Tagesmutter). Bisher galt das für Kinder nach dem 3. Lebensjahr. 

Wie bewertet der VdK die Änderungen?

Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet die Neuausrichtung der Grundsicherung als sozialpolitischen Rückschritt. Nach Ansicht von VdK-Präsidentin Verena Bentele setzen die vorgesehenen Verschärfungen mit Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang erneut auf Instrumente, die sich bereits in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen haben. 

Statt Druck und Abschreckung braucht es nachhaltige Unterstützung, Qualifizierung sowie eine Sozialpolitik, die Stabilität und echte Perspektiven schafft. Besonders kritisch bewertet der VdK die geplante Begrenzung der Übernahme von Wohnkosten, da diese nach Einschätzung des VdK das Risiko von Mietschulden und Wohnungslosigkeit deutlich erhöhen könnte. Auch die vorgesehene Verpflichtung für Leistungsbeziehende, gegen mögliche Verstöße ihrer Vermieter gegen die Mietpreisbremse vorzugehen, lehnt der Sozialverband VdK ab, weil dadurch das Risiko einseitig auf Mieterinnen und Mieter verlagert wird.

News-Karussell
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Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit

Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren…