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Frühstartrente für Kinder: Was die Pläne der Bundesregierung vorsehen

Von: Kristin Enge

Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen. Rückwirkend ab dem 1.1.2026 sollen Kinder monatlich zehn Euro für die Altersvorsorge erhalten. Doch die spätere Rente fällt laut VdK gering aus. 

Ein kleines Mädchen hält einen Euro in der Hand
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Was ist die neue Frühstartrente?

Am 16. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 sollen Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Die sogenannte Frühstartrente soll in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen und ein finanzielles Polster fürs Alter bilden. Der VdK gibt einen Überblick über die Pläne:

  • Laut Gesetz sollen Kinder, die 2020 geboren wurden, erstmals einen Anspruch auf die Frühstartrente haben.
  • Ab dem Jahr 2027 käme dann jeweils der Jahrgang hinzu, der in dem Jahr sechs Jahre alt wird.
  • Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. 

Die Eltern können dann für das Kind einen Vertrag für ein staatlich organisiertes Standarddepot oder Produkte von Banken, Versicherungen und anderen Anbietern abschließen. Das konkrete Verfahren muss aber noch abschließend geklärt werden.

Wie kann das Depot bespart werden und was kostet es?

Derzeit ist vorgesehen, dass bei der Frühstartrente keine Abschluss- und Vertriebskosten für das Depot erhoben werden dürfen. Die laufenden Kosten sollen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf ein Prozent pro Jahr begrenzt werden.

Voraussichtlich sollen die zehn Euro pro Monat automatisch über die Anbieter in das Depot fließen – ein Antrag wäre demnach nicht erforderlich. Eltern, Großeltern oder Dritte können das Depot um bis zu 6840 Euro pro Jahr mit eigenem Geld aufstocken.

Gibt es die Frühstartrente auch ohne Depot?

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die staatliche Förderung nicht verfallen soll, wenn Eltern kein Depot für ihr Kind eröffnen. Stattdessen soll es gesammelt über die Bundesbank am Kapitalmarkt angelegt werden. Betroffene sollen diese Mittel dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres quartalsweise abrufen können, so die Pläne. Ansonsten würden die Mittel in den Bundeshaushalt zurückfließen.

Wann kann man sich die Rente auszahlen lassen?

Eine Auszahlung des angesparten Geldes soll grundsätzlich erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Voraussichtlich wäre das Geld dann zu versteuern, während die Erträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben sollen.

Wie hoch fällt die spätere Rente aus?

In einer Modellrechnung geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Rentenalter rund 53.000 Euro zusammenkommen können, wenn nur die staatliche Förderung in das Altersvorsorgedepot fließt und die Wertentwicklung bei etwa sieben Prozent liegt.

Michael Popp, Fachreferent für Alterssicherung im Sozialverband VdK, hat die Rente mit einer etwas niedrigeren Wertentwicklung von sechs Prozent berechnet. Sein nüchternes Fazit: „Die Rente fällt überraschend niedrig aus.“ Wer 60 Jahre lang nur die staatliche Förderung spart, kann bei einer Auszahlungsphase von 20 Jahren inflationsbereinigt monatlich gerade einmal mit 40 bis 50 Euro Rente rechnen. Kosten und Steuern müssen davon noch abgezogen werden.

Wie bewertet der VdK die Frühstartrente?

Der VdK begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Frühstartrente Anreize für eine frühzeitige zusätzliche private Altersvorsorge schaffen will. Damit die Maßnahme jedoch tatsächlich zur Bekämpfung von Altersarmut beiträgt und die Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen stärkt, muss die Bundesregierung nachbessern.

Eine pauschale Förderung von zehn Euro pro Monat für jedes Kind greift zu kurz. Denn unabhängig vom Einkommen der Eltern profitieren alle Familien gleichermaßen – auch diejenigen, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Aus Sicht des VdK sollten staatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge gezielt einkommensschwache Familien unterstützen. So ließe sich auch ein Beitrag dazu leisten, die ausgeprägte Vermögensungleichheit in Deutschland zu verringern.

Eine stärkere Ausrichtung der Förderung am Einkommen würde zudem finanzielle Spielräume schaffen, um die Benachteiligung älterer Kinder durch die umstrittene Stichtagsregelung zu beenden.

Wer Altersarmut wirksam bekämpfen will, muss öffentliche Mittel dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Der VdK fordert deshalb, die Frühstartrente sozial gerechter auszugestalten und gleichzeitig weitere Maßnahmen gegen Altersarmut voranzubringen. Dazu gehört insbesondere die zügige Umsetzung eines allgemeinen Rentenfreibetrags in der Grundsicherung, wie ihn die Alterssicherungskommission vorgeschlagen hat.

Überschaubarer Nutzen, hohe Kosten für den Staat

Und: Der individuelle Nutzen der Frühstartrente ist überschaubar – für den Staat wird die Förderung dagegen teuer. Die Bundesregierung rechnet zukünftig mit Kosten in Milliardenhöhe, mit denen sie die private Altersvorsorge in Deutschland nach dem Flop der Riester-Rente nun wieder stärken will. Beim erklärten Ziel, Altersarmut zu bekämpfen, greift das Vorhaben aus Sicht des VdK aber zu kurz. VdK-Rentenreferent Michael Popp sieht darin vielmehr eine staatliche Förderung des privaten Vermögensaufbaus, von der auch viele profitieren dürften, die ohnehin vorsorgen können.

Für den VdK ist und bleibt die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersvorsorge. „Hier könnten die Steuermittel deutlich effizienter und zielgenauer wirken als bei der Frühstartrente“, ist Popp sicher. Die gesetzliche Rente bietet neben der Altersabsicherung auch Leistungen für Hinterbliebene und Erwerbsgeminderte und berücksichtigt Erwerbsunterbrechungen etwa durch Pflege, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit. Sie muss aber nach Auffassung des VdK nachhaltig finanziert und das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben werden.

Ergänzend zur gesetzlichen Rente sollten die Arbeitgeber zu einer Betriebsrente verpflichtet werden, die tariflich basiert und mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber mitfinanziert wird. Für die freiwillige private Vorsorge braucht es ein transparentes, sicheres und kostengünstiges Basisprodukt, das ohne Gewinnerzielungsabsicht von der gesetzlichen Rentenversicherung verwaltet wird.