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Barrieren an Bahnhöfen: Inklusion gehört nicht aufs Abstellgleis
Von: Jörg Ciszewski
Trotz Milliardeninvestitionen in Straßen, Schienen und Wasserwege bleibt die Barrierefreiheit finanziell auf der Strecke: Eigene Mittel für den Abbau von Barrieren sind im Haushalt für das Jahr 2027 nicht vorgesehen – dabei ist der Nachholbedarf insbesondere bei den Bahnhöfen erheblich.
Keine Mittel für barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen
Defekte Aufzüge, unüberwindbare Treppen, fehlende taktile Orientierungssysteme oder große Abstände zwischen Bahnsteig und Zug: Für Menschen mit Behinderung kann eine Zugreise schnell zu einer unüberwindbaren Herausforderung werden. Noch immer sind an jedem fünften Bahnhof in Deutschland die Gleise nicht stufenfrei erreichbar.
Der Modernisierungsbedarf ist groß – doch statt Barrieren konsequent abzubauen, setzt die Bundesregierung andere Prioritäten. Im Haushalt für das Jahr 2027 sind Milliardeninvestitionen in Straßen, Schienen und Wasserstraßen vorgesehen. Eigenständige Mittel für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen sind dagegen nicht eingeplant.
Eine moderne Verkehrsinfrastruktur ist nur dann zukunftsfähig, wenn sie für alle Menschen zugänglich ist.
Einziges Förderprogramm soll gestrichen werden
Gleichzeitig soll das bislang einzige explizite Förderprogramm für die Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen gestrichen werden. Im laufenden Jahr waren dafür rund 89 Millionen Euro vorgesehen, weitere 89 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre. Mit der Streichung dieser Mittel droht der ohnehin große Sanierungsstau an den Bahnhöfen weiterzuwachsen.
Besonders problematisch ist dies für Bahnhöfe im ländlichen Raum. Stationen mit weniger als 1000 Reisenden täglich waren bislang von der Förderung ausgeschlossen. Statt diese Einschränkung aufzuheben und die Finanzierungsmöglichkeit auf kleinere Bahnhöfe auszuweiten, soll nun der gesamte Förderansatz entfallen. „Gerade ländliche Regionen und die Menschen, die dort wohnen und auf Barrierefreiheit angewiesen sind, drohen dauerhaft abgehängt zu werden“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Auch wenn der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität weiterhin eine Finanzierung der Barrierefreiheit von Verkehrsstationen mit mehr als 1000 Reisenden ermöglicht, sind dafür keine konkreten Mittel ausgewiesen. Offen bleibt damit, ob, in welchem Umfang und ab wann tatsächlich Fördergelder zur Verfügung stehen.
Barrierefreiheit ist aber keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe.
Der VdK fordert deshalb einen klaren Kurswechsel:
Das Förderprogramm muss erhalten und deutlich ausgeweitet werden.
Auch Bahnhöfe im ländlichen Raum müssen explizit gefördert werden.
Die Zahl der Reisenden darf nicht darüber entscheiden, ob Menschen einen Bahnhof selbstständig nutzen können.
Zudem müssen nach Auffassung des VdK verbindliche Standards für Barrierefreiheit gesetzlich im Eisenbahnrecht verankert und mit ausreichenden, verlässlich planbaren Haushaltsmitteln hinterlegt werden.
„Die Bundesregierung muss den Sanierungsstau abbauen und Barrierefreiheit bei der Modernisierung von Bahnhöfen endlich zur verbindlichen Priorität machen. Denn eine moderne Verkehrsinfrastruktur ist nur dann zukunftsfähig, wenn sie für alle Menschen zugänglich ist“, betont Bentele.
Video: So muss Barrierefreiheit in Deutschland aussehen
Video: So muss Barrierefreiheit in Deutschland aussehen! l Klipp und Klar
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