Sozialverband VdK - Ortsverband Hofbieber
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Verbesserungen für Erwerbsminderungs-Renten im Bestand

VdK begrüßt Pläne für pauschale Zuschläge, kritisiert jedoch deren Höhe und den späten Start.
Seit Jahren kämpft der VdK für höhere Renten für all jene, die von 2001 bis Ende 2018 erwerbsgemindert wurden und damit von früheren Verbesserungen nicht profitierten. Nun soll es auch für sie endlich Zuschläge geben.

Antrag für Erwerbsminderungsrente

Antrag für Erwerbsminderungsrente© IMAGO / epd

Die Enttäuschung für viele erwerbsgeminderte Menschen war riesig, als die Große Koalition vor drei Jahren die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) weiter erhöhte. Denn nur, wer diese ab Januar 2019 neu bezog, profitierte von den Verbesserungen. Die EM-Renten wurden damals um durchschnittlich rund 70 Euro brutto angehoben. Doch alle anderen, die auch als EM-Rentnerinnen und -Rentner im Bestand bezeichnet werden, gingen leer aus.

Das war schon bei der vorangegangenen Erhöhung der Zurechnungszeiten im Jahr 2014 und 2018 so. Zudem mussten sie seit 2001 Abschläge von bis zu 10,8 Prozent auf ihre EM-Rente in Kauf nehmen. Seitdem hat der Sozialverband VdK jede Gelegenheit genutzt, diese Ungerechtigkeit zu kritisieren und Verbesserungen für all jene zu fordern, die bereits vor 2019 EM-Rente bezogen.

  • Nun hat das Bundessozialministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Verbesserungen für EM-Renten im Bestand und Hinterbliebenenrenten vorsieht, die zwischen Januar 2001 und Ende 2018 starteten. Verbessert werden sollen auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich direkt an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließen und zwischen 2001 und 2018 begannen. Insgesamt würden rund drei Millionen Menschen profitieren. „Das ist ein großer Erfolg für uns“, sagt VdK -Präsidentin Verena Bentele zu den Plänen.
  • Konkret sollen die EM-Renten nach einem pauschalen Verfahren in zwei Kategorien erhöht werden: Ein Zuschlag von 7,5 Prozent ist für all jene vorgesehen, die zwischen 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 erwerbsgemindert wurden. Wer bislang etwa 800 Euro brutto erhielt, bekommt künftig 60 Euro brutto mehr.
  • Alle, die zwischen 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 erstmals EM-Rente bezogen, erhalten 4,5 Prozent mehr, also bei einer Rente von 800 Euro 36 Euro zusätzlich. Auch Altersrentnerinnen und -rentner, die zuvor EM-Rente bekamen, sollen berücksichtigt werden.
    Gleiches gilt für Hinterbliebenenrentnerinnen und -rentner. /r.h.
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