Sozialverband VdK - Ortsverband Hofbieber
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-hofbieber/ID253602
Sie befinden sich hier:

Forderungspapier des Sozialverbandes VdK Deutschland

Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise unterstützen

Menschen mit Behinderungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Ihre Versorgung ist nicht gesichert. Gleichzeitig sind viele von ihnen besonders gefährdet, weil sie gleichzeitig noch eine chronische Erkrankung oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Es fehlt an Schutzausrüstung und an Mitarbeitern, um die Versorgung sicherzustellen, sowohl in den Wohneinrichtungen als auch im ambulanten Bereich.

Menschen und insbesondere Kinder mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen häufig eine sehr regelmäßige Tagesstruktur, angemessene Beschäftigungsmöglichkeiten und auch die Möglichkeit, sich körperlich zu bewegen. Das ist derzeit weder zuhause noch in den Wohneinrichtungen mit der gebotenen Beschränkung der Kontakte zu anderen kaum realisierbar.

Weder die Menschen mit Behinderung in Einrichtungen noch die Menschen, die sie unterstützen und die Versorgung sicherstellen, dürfen von der Politik allein gelassen werden.

Viele Menschen mit Behinderung sind auf kontinuierliche Behandlung durch Physio- oder Ergotherapeuten angewiesen, damit sich ihr Zustand nicht verschlechtert.

Daher fordert der VdK :

  • In der häuslichen Pflege muss der Betrag für Pflegehilfsmittel von 40 auf 80 Euro verdoppelt werden.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld muss auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung jetzt unbürokratisch gewährt werden. Es muss auf 30 Tage verlängert werden.
  • Personal aus Einrichtungen, die zurzeit nicht arbeiten, muss unkompliziert in den Wohneinrichtungen und ambulanten Diensten eingesetzt werden können
  • Die Mehrausgaben für Schutzausrüstung und zusätzliches Personal müssen erstattet werden.

Wohneinrichtungen

Die meisten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind auf Anordnung der Behörden geschlossen(1). Für das Personal in den Wohneinrichtungen ist es eine besondere Herausforderung, den Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermitteln, dass sie nun überwiegend in ihren Zimmern bleiben sollen und dass bestimmte Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Insbesondere für Menschen, die nicht verbal kommunizieren, ist der gebotene Abstand zu den betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwer einzuhalten.

Es ist auch nicht so einfach, frei werdendes Personal aus den Werkstätten einfach in den Wohneinrichtungen einzusetzen. Die Leute müssten entsprechend geschult und eingearbeitet werden.

Mehrkosten der Einrichtungen und Dienste für Sachkosten (Schutzausrüstung, Masken, Desinfektionsmittel) und Personalkosten (durch die Betreuung und Versorgung zu den Zeiten, in der sich die Menschen tagsüber nicht in Tagesförderstätten, Schulen, Kitas oder Werkstätten aufhalten), werden nicht berücksichtigt. Durch den verstärkten Personaleinsatz sowie auch durch die Krankmeldungen der Mitarbeiter und durch die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen kommt es zu Versorgungsengpässen sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich.

Die Einrichtungen können diese Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln erbringen. Sie bekommen nach wie vor nur die Vergütungen erstattet, die vor der Pandemie vereinbart waren.

Kinder mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Wir haben erste Zuschriften von Eltern bzw. alleinerziehenden Elternteilen mit im Haushalt lebenden behinderten Kindern, teils auch erwachsenen Kindern, erhalten, für die es keine adäquaten Betreuungsangebote gibt.

Wie viele andere Eltern stehen auch diese vor der Herausforderung, ihr Kind zuhause zu betreuen und gleichzeitig teilweise im Homeoffice zu arbeiten. Die Betreuung und häufig auch Pflege von Kindern mit Behinderung ist allerdings meist noch zeitaufwendiger.

Die Eltern haben Sorgen, wie sie ihre Arbeit behalten und weiter ausüben können, und stehen zusätzlich unter der physischen und psychischen Belastung, die Betreuung ihrer Kinder mit Behinderung organisieren zu müssen.

Spezielle Regelungen für diese Eltern fehlen. Sie können weder die Notbetreuung in Anspruch nehmen noch die Pflegezeit. Jetzt den Urlaubsanspruch auszuschöpfen führt dazu, dass im Rest des Jahres keine Erholung für die Familie mehr möglich ist (2).

(1) Werkstätten und andere soziale Dienstleister sind nach Protesten der Verbände unter den finanziellen Schutzschirm der Bundesregierung gekommen. Zwar regelt nun Art. 10 im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise, diese Regeln sind aber nicht ausreichend für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie.
(2) Die Möglichkeit des Kinderkrankengeldes nach dem SGB V steht nicht zur Verfügung, weil das Kind nicht krank ist. Das Pflegezeitgesetz greift normalerweise nicht in diesen Fällen. Viele Tarifverträge bieten 4 Tage bezahlte Freistellung auch bei Ausfall der Betreuung. Diese sind nun bereits erschöpft.

Vor allem Eltern von Kindern mit chronischen Erkrankungen brauchen, wie andere pflegende Angehörige auch, jetzt die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit vorübergehend auszusetzen und zuhause zu bleiben, um sich und damit ihre Kinder vor dem Coronavirus zu schützen.

Der VdK fordert:

Wir dürfen KInder mit Behinderung und Ihre Eltern in dieser schweren Zeit nicht alleine lassen. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und -pflege sollen nicht nur eine Kindernotbetreuung für Eltern aus systemrelevanten Berufen anbieten, sondern auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen. Dies muss vor allem dann der Fall sein, wenn es sich um Alleinerziehende handelt. Auch reguläre Schulen und Förderschulen müssen eine Notbetreuung anbieten.

Für Eltern von Kindern mit chronischen Erkrankungen muss das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung unkompliziert und unbürokratisch für die gesamte Zeit der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung stehen.

Assistenz

Auch Menschen mit Behinderung, die Ihre Versorgung im Arbeitgebermodell sicherstellen, stehen vor den Problemen der mangelnden Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Sie haben auch Probleme, kurzfristig Ersatz zu finden, wenn die Assistenz wegen eingener Erkrankung oder Verdacht auf Corona zuhause bleibt.
Es sind meist kleine Teams (z.B. 7 bis 9 Assistenzkräfte), die auf sich gestellt sind. Nicht immer sind personelle Ressourcen und Netzwerke wie Familie oder Freunde verfügbar. Es führt zu existentiellen Ängsten, wenn die Assistenz ad hoc krankheitsbedingt ausfällt oder aus anderen Gründen nicht erscheint. Die Assistenz ist unabkömmlich.

Assistenzkräfte gelten als systemrelevant und haben deshalb Anspruch auf Notfallbetreuung, trotzdem möchten einige ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen lieber selbst betreuen.

Wir begrüßen, dass Assistenz eine systemrelevante Tätigkeit ist, für die Kurzarbeiter und Frührentner nun einspringen können.

Der VdK fordert daher:

  • Das persönliche Budget ist schnell und unbürokratisch anzupassen, um Mehrausgaben für zusätzliches Personal zu decken.
  • Arbeitsämter sollen über freie Assistenzstellen informieren.
  • Die Verordnung zu Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz sollte auch für Assistenzen gelten.
Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-hofbieber/ID253602":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.