Sozialverband VdK - Ortsverband Hofbieber
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Hintergrund: Erwerbsminderungsrente

Immer mehr Menschen erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Diese reicht allerdings meist nicht zum Leben aus.

Nicht jeder schafft es, bis zum Rentenalter zu arbeiten. Wer vorher seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, trägt in Deutschland ein hohes Armutsrisiko: Die Betroffenen rutschen in vielen Fällen unter das Existenzminimum und müssen von Grundsicherung leben.

Über 1,8 Millionen Menschen erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente beträgt laut der Deutschen Rentenversicherung gerade einmal rund 790 Euro. Daher ist es nicht verwunderlich, dass fast jeder sechste Erwerbsminderungsrentner auf Grundsicherung angewiesen ist.

Hintergrund: Erwerbsminderungsrente

2008 gab es 1,56 Millionen Personen mit Erwerbsminderungsrente. 2017 waren es 1,83 Millionen Personen© Sozialverband VdK

Die Zahl der Erwerbsminderungsfälle ist in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Ein Grund für den Anstieg der Erwerbsminderungsfälle ist unter anderem die Zunahme der psychischen Belastung in der Arbeitswelt. Im Jahr 2017 entstanden über 71.000 Erwerbsminderungsfälle mit der Diagnose „Psychische Störung“. Dies waren 43 Prozent aller Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente. Von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt berichten vor allem Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Gastgewerbe (Deutscher Bundestag 2019).

Niedrige Erwerbsminderungsrenten durch Abschläge
Tritt die Erwerbsminderung vor der für die betreffende Person geltenden Regelaltersgrenze auf, wird die Rente gekürzt. Für jeden Monat, der vor der Regelaltersgrenze liegt, entsteht ein Abschlag von 0,3 Prozent. Der maximal erreichbare Abschlag beträgt 10,8 Prozent. Im Jahr 2019 entsteht ein Abschlag auf die Rente, wenn die Erwerbsminderung vor Erreichen der Altersgrenze von 64 Jahren und zwei Monaten auftritt. Ab 2024 wird die Grenze bei 65 Jahren liegen. Die erhaltenen Abschläge bestehen nicht nur bei der Erwerbsminderungsrente, sondern sie werden auf die später erhaltene Altersrente übertragen.

Von den im Jahr 2017 neu hinzugekommenen Erwerbsminderungsfällen stellten laut der Deutschen Rentenversicherung 95,9 Prozent Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen dar. Durchschnittlich kamen die Personen mit Abschlägen auf rund 34 Abschlagsmonate. Der durchschnittliche Abschlag betrug rund 90,50 Euro pro Monat. Durch die Abschläge wurde die eigentliche monatliche Rente von durchschnittlich gut 894,60 Euro auf 722,50 Euro abgesenkt.

Wir als Sozialverband VdK sagen, dass diese Abschläge ungerecht sind und nicht dem System der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Denn: Schicksalsbedingte vorzeitige Rentenbezieher werden mit Personen gleichgestellt, die freiwillig früher Rente beziehen und deshalb Abschläge in Kauf nehmen müssen. Es wird somit kein Unterschied gemacht, ob jemand aus freien Stücken oder krankheitsbedingt früher in Rente geht.

Maßnahmen gegen Erwerbsminderung
Damit möglichst wenig Menschen erwerbsgemindert werden, muss unsere Arbeitsgesellschaft so umgestaltet werden, dass Menschen auch bis 67 arbeiten können. Viele, die in ihren Berufen körperlich hart arbeiten und oft chronische Gesundheitsschäden davontragen, schaffen es nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze, die schrittweise erhöht wurde. Immer mehr Menschen werden aufgrund von psychischen Erkrankungen erwerbsunfähig. Befristete Arbeitsplätze und immer mehr Arbeitsverdichtung machen krank.

Um Erwerbsunfähigkeit zu verhindern, brauchen wir gute und sichere Arbeitsplätze. Aber auch für Menschen, die erkrankt sind, kann noch viel getan werden. Medizinische Rehabilitation oder eine Umschulung können Erwerbsunfähigkeit verhindern. Die Rentenversicherung muss mehr in Rehabilitation investieren.

Auch Arbeitgeber sind in der Verantwortung, bei gesundheitlich beeinträchtigten oder schwerbehinderten Beschäftigten den Arbeitsplatz entsprechend organisatorisch oder technisch umzugestalten. Solche Maßnahmen werden finanziell gefördert. Schwerbehinderte werden häufig aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen, obwohl sie noch arbeiten könnten und wollen.

Wir als Sozialverband VdK fordern
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, brauchen eine verlässliche, auskömmliche Absicherung. Daher fordern wir die Abschaffung der ungerechten Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten. Von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sollen außerdem nicht nur neue, sondern auch bereits bestehende Erwerbsminderungsrenten profitieren.

Damit zukünftig weniger Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, fordert der VdK bessere Arbeitsbedingungen und mehr Rehabilitation.

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