Sozialverband VdK - Ortsverband Hofbieber
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VdK verhindert Herabstufung: Kind behält Pflegegrad 4

Eine Behinderung kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Wie den heute 14 Jahre alten Koray Utan aus Baden-Württemberg. Er kam viel zu früh zur Welt und ist seitdem schwerbehindert. Als seine Pflegestufe herabgesetzt werden sollte, klagte der VdK Baden-Württemberg vor dem Sozialgericht Stuttgart und sorgte so dafür, dass es bei Pflegestufe 3, die heute Pflegegrad 4 entspricht, blieb.

VdK verhindert Herabstufung: Kind behält Pflegegrad 4

Mit einer Klage verhinderte der VdK die Herabsetzung eines Pflegegrades.© imago/Horst Rudel

Der Weg auf die Welt war für Koray dramatisch. Seine Zwillingsschwester starb vor der Geburt. Der Junge kam als Fünfmonatskind zur Welt und musste die ersten Wochen künstlich beatmet werden. Die Sauerstoffzufuhr barg die Gefahr, dass sich die Netzhaut am Auge ablöst und das Kind erblindet. Dieses Risiko nahmen die Eltern auf sich, weil ihr Sohn ohne Beatmung gestorben wäre. Wie befürchtet, führte dies zur Erblindung.

Der kleine Koray blieb ein halbes Jahr im Stuttgarter Kinderkrankenhaus und wurde mehrfach operiert. Als Epileptiker bekam er anschließend unter anderem regelmäßig Ergotherapie und Krankengymnastik. Koray besucht heute die sechste Klasse der Betty-Hirsch-Schule der Nikolaus-Pflege, die im Rahmen der Inklusion auch Kinder ohne Sehprobleme aufnimmt. Er geht gerne zur Schule.

Kind behält seine Pflegestufe mit Hilfe des VdK
Wegen seiner schweren Behinderung hatte er von Anfang an Pflegestufe 3. Bis eines Morgens eine Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach Hause zur Familie kam, zehn Minuten bevor Koray dringend zur Schule musste. Sie gewann bei dem flüchtigen Kontakt den Eindruck, dass der Junge gut zurechtkäme und daher keine Pflegestufe 3 mehr benötige. Die Folge war, dass Koray in die Pflegestufe 2 zurückgestuft wurde.

Daraufhin wandten sich seine Eltern Songül und Öner Utan an die VdK Sozialrechtsschutz GmbH in Waiblingen. Dort bekamen sie die rechtliche Hilfe, die sie brauchten. Zunächst durch die damalige VdK -Sozialrechtsreferentin Petra Humpf, die heute in der VdK -Servicestelle Ludwigsburg tätig ist. Später übernahm Sozialrechtsreferent Friedemann Dieterich den Fall und klagte schließlich vor dem Sozialgericht Stuttgart. Dieses beauftragte einen externen Gutachter, der zu dem Schluss kam, dass Koray Utan in die Pflegestufe 3 gehöre. Unter anderem braucht der Junge eine Betreuung rund um die Uhr, weil sein Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist. Er kann auch nicht allein essen. Es muss immer jemand für den Jungen da sein. In der mündlichen Verhandlung folgte das Sozialgericht Stuttgart dem medizinischen Gutachter und sprach Koray Utan die Pflegestufe 3 zu.

„Wir sind so froh, dass wir diesen Schritt zumVdK gemacht haben“, sagt Öner Utan. Die Familie ist dankbar für das positive Urteil im Sinne ihres Sohnes. Als VdK-Mitglieder fühlen sie sich heute dem Ortsverband Kernen und der guten Gemeinschaft dort besonders verbunden.(r.h.)

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