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Arbeitslosengeld oder vorzeitige Rente?
Stehen Sie unmittelbar vor dem Erreichen des Rentenalters und werden arbeitslos? Nutzen Sie die Möglichkeit darüber nachzudenken, ob Sie statt vorzeitiger Rente (ab 63) lieber Arbeitslosengeld I beantragen wollen. Darauf machte die VdK-Zeitung Hessen-Thüringen in ihrer Ausgabe März 2021 unter Hinweis auf Angaben der Deutschen Rentenversicherung aufmerksam.
Entscheidung abwägen Der Bezug von Arbeitslosengeld (bei entsprechenden Voraussetzungen bis zu 2 Jahre möglich) ist zu diesem Zeitpunkt in den meisten Fällen günstiger als der Rentenanspruch. Im Gegensatz zur Rentenversicherung berücksichtigt die Agentur für Arbeit bei ihrer Berechnung nur die letzten 12, im günstigsten Fall 24 Monate vor der Erwerbslosigkeit. Für Betroffene mit fehlendem oder nur geringem Arbeitslosengeld-Anspruch aber höherer Betriebsrentenerwartung hingegen kann sich die vorgezogene Altersrente lohnen. Auf jeden Fall prüfen lassen!
Höherer späterer Rentenanspruch Da während der Leistungszeit durch die Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, ist mit einem späteren höheren Ruhegeld zu rechnen. Darüber hinaus drohen bei vorzeitigem Rentenerhalt (außer bei besonders langjährigen Versicherten) lebenslange Kürzungen durch Abschläge.
Kehrseite der Medaille Natürlich teilen ältere Alg-Empfänger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Schicksal aller Arbeitsloser, müssen zur Stellenvermittlung bereit sein, Bewerbungen schreiben, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen folgen und somit alle zumutbaren Arbeiten annehmen. Zudem steht ihnen ein zusammenhängender Urlaub von maximal 21 Tagen zu, den sie rechtzeitig anmelden müssen
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