Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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Richtigen Grad erreichen
Der Weg zur Anerkennung einer Behinderung.

Selten hatte Deutschland so viele Behinderte. Damit diese zu ihrem Recht
kommen, bedarf es der Überwindung bürokratischer Hindernisse.

Anerkannter Nachteilsausgleich
Schwerbehinderten stehen z. B. bei Arbeitgeber und Finanzamt besondere Rechte zu: pro Jahr bis zu 5 Tage mehr Urlaub, stärkeren Kündigungsschutz sowie entsprechende Steuerfreibeträge beim Finanzamt.
Wer darüber hinaus ein sogenanntes Merkzeichen hat, darf entweder günstiger Bahn oder Bus fahren oder einen Antrag auf Reduzierung der Kfz-Steuer (Hälfte) stellen. Trotzdem ist es alles andere als einfach, derartige Vergünstigungen anerkannt zu bekommen.

Warum wird die Rente gekürzt?

© VdK

Beweislast beim Antragsteller
Betroffene müssen belegen, wie stark sie im Alltag beeinträchtigt sind und dies vom zuständigen Versorgungsamt offiziell feststellen lassen. Voraussetzung ist, dass mit der Einschränkung länger als 6 Monate zu rechnen ist. Trifft das zu, akzeptiert die Landesbehörde nach erfolgter Prüfung und Auswertung. Als Ergebnis steht der sogenannte festgestellte Grad der Behinderung (GdB), dargestellt auf einer Skala von 20 bis 100, auf Zehnergraden gerundet. Ab GdB 30 kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit die „Gleichstellung“ erfolgen, ab GdB 50 ist man berechtigt, den Ausweis ausstellen zu lassen.

Bürokratische Hürden
Nicht immer ist von Vornherein erkennbar, wer einen Grad ab 50 anerkannt bekommt. Viele Leiden, z. B. Diabetes, behindern Menschen im Alltag unterschiedlich stark. Darüber hinaus können mehrere Krankheiten zusammen einen GdB 50 ergeben. Viele Berechtigte scheitern oftmals am unverständlichen und gefürchteten Bürokratendeutsch, benötigen dringend Hilfe von Angehörigen, Sozialstellen oder gar Anwälten. Auch Deutschlands größter Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder. Die Gesetzgebung ist komplex, stets mit Änderungen versehen, für Laien schwer durchschaubar. „Viele treten bei, weil sie unsicher sind mit Behörden, Fristen und Formulierungen", so ein VdK-Sprecher. Mitarbeiter der Ämter kennen die Antragssteller in der Regel nur aus deren Akte. Formalitäten müssen von Anfang an möglichst fehlerfrei geführt werden, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Diabetes allein reicht nicht aus, es sind aussagefähige ärztliche Unterlagen vonnöten, Gutachten oder medizinische Entlassungsberichte. Grundsätzlich alles, was man vorliegen hat, besorgen kann und zum Sachverhalt erheblich beiträgt.

Nicht entmutigen lassen!
Wer glaubt und hofft, dass ein sorgfältig ausgefülltes eingereichtes Antragsformular automatisch durchgeht, kann irren. Oft bedarf es zumindest einer zusätzlichen „Runde“, eines fristgemäßen (begründeten) Widerspruchs, um die Angelegenheit nochmals eingehend prüfen zu lassen. Im Grunde genommen soll am Ende alles „passen“ und „stimmen“. So „einfach“ und „einleuchtend“ ist das.

gez. VdK-Kreisverband FZ-Homberg
Bereich Öffentlichkeitsarbeit

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