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Landes-Behindertengleichstellungsgesetz BW

Landtag verabschiedet Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Der Landtag hat den von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz, L-BGG) verabschiedet am 17.12.2014,
Damit kann das neue Gesetz wie geplant am 1.Januar 2015 in Kraft treten.
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das die Stadt- und Landkreise verpflichtet Behindertenbeauftragte zu bestellen.

"Mit dem neuenGesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze", so die Ministerin.

Das neue Gesetz orientiert sich Altpeter zufolge durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge.
Die Landesregierung vollziehe damit den von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik.
Anders als das bisherige Landesbehindertengleichstellungsgesetz gelte das neue Gesetz zudem auch für die Kommunen im Land.
"Die Weichen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen werden im kommunalen Umfeld gestellt, etwa bei Behördengängen", sagte die Ministerin, "Deshalb sind Barrierefreiheit und Gleichbehandlung auf dieser Ebene auch besonders wichtig."

- Behindertenbeauftragte in Stadt- und Landkreise werden zur Pflicht

  • Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wird gestärkt
  • Bessere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung
  • Verbesserung der Barrierefreiheit


Lesen Sie den ausführlichen Pressebericht:

Das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz - L-BGG-BW:

Weitere Informationen unter:www.baden-wuerttemberg.de

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