Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
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Aktuelle Pressemeldungen vom Sozialverband VdK

Berlin, 5.6.2020

Bundesrat: Lohnersatz für alle Eltern von Kindern mit Behinderung
• VdK begrüßt Corona-Steuerhilfegesetz
• Bentele: „Pflege und Kindererziehung gleich behandeln“

Über weitere staatliche Hilfen während der Pandemie stimmt der Bundesrat am heutigen Freitag, den 5. Juni, ab. Dazu zählt auch ein Corona-Steuerhilfegesetz, das unter anderem den Anspruch auf Lohnersatz für Eltern verlängert, die wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können. Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung profitieren. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele begrüßt das Corona-Steuerhilfegesetz. Bentele sagte:
„Eltern brauchen finanzielle Gewissheit, bis alles wieder im Normalbetrieb läuft. Ein längerer Anspruch auf Lohnersatz für Eltern ist ein richtiger Schritt. Zusammen stehen beiden Elternteilen nun 20 Wochen zur Verfügung, in denen sie Lohnersatz nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten können. Vorher war der Anspruch auf sechs Wochen pro Elternteil befristet, die längst verstrichen sind. Der VdK hatte deshalb gefordert, die Frist zu verlängern. Wir haben uns durchgesetzt. Nach den Müttern dürfen jetzt also auch die Väter die Anträge ausfüllen und sich um die Kinder kümmern.“
Als Erfolg wertet Bentele auch, dass alle Angehörigen von Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Verdienstausfall haben sollen. Bisher bekamen Eltern nur für behinderte Kinder bis 18 Jahre, deren Schule oder Kindertagesstätte geschlossen hat, einen Lohnersatz. Bentele dazu:
„Wir sind erleichtert, dass diese Leistung auf Eltern mit älteren Kindern mit Behinderung ausgeweitet wurde. Auch sie haben nun einen Anspruch auf Lohnersatz, wenn die Tageseinrichtung geschlossen ist. Als VdK vermissen wir noch staatliche Hilfen für die Pflegebedürftigen. Denn auch Tagespflegeeinrichtungen für Demenzkranke sind immer noch geschlossen. Die Angehörigen müssen die Betreuung zu Hause leisten. Wir fordern, Pflege und Kindererziehung gleich zu behandeln.“
Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

Info: Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de

Berlin, 05.06.2020

Tag der Sehbehinderten am 6. Juni
• Bentele: „Weg mit den Barrieren, Teilhabe endlich ermöglichen“

Über eine Million Menschen in Deutschland leben mit einer Sehbehinderung. Oft sind Ältere betroffen. Dass sie nur noch eingeschränkt sehen können, wird nicht oder erst zu spät erkannt. Für diese Menschen ist Barrierefreiheit wichtig, um am Leben teilhaben zu können. Zum Tag der Sehbehinderten am 6. Juni 2020 sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Hier und da mal ein barrierefreies Angebot reicht uns nicht. Viel zu oft kommt es noch vor, dass Menschen mit einer Sehbehinderung den Fahrplan nicht erkennen oder nicht im Internet surfen können. Oder sie stolpern über Hindernisse auf dem Bürgersteig, weil diese nicht deutlich gekennzeichnet sind. Als Sozialverband VdK sind wir überzeugt: Das geht besser. Wir fordern: Weg mit den Barrieren! Angebote müssen endlich für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein. Wir dürfen niemanden länger von der Teilhabe am Leben ausschließen. Neben Bund, Ländern und Kommunen müssen auch private Unternehmen und Dienstleister endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Erst dann kommen wir der gleichberechtigten Teilhabe für alle ein Stück näher.“
Videostatement von Verena Bentele zum Podcast
Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

Berlin, 21.5.2020
VdK fordert 13 Euro Mindestlohn
Verena Bentele: „Erst 13 Euro Mindestlohn sorgen für Rente über Grundsicherungsniveau.“

Mindestlohnkommission legt Empfehlungen bis Ende Juni vor
Der Sozialverband VdK schaltet sich in die Debatte um den Mindestlohn ein. VdK-Präsidentin Verena Bentele erteilt den Forderungen der führenden Wirtschaftsverbände eine klare Absage. Diese wollen eine Nullrunde bei den Mindestlöhnen. Verena Bentele dazu:

„Eine Nullrunde ist für den VdK nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückstecken sollen. Viele von ihnen, wie Kassiererinnen oder Postboten, werden gerade als systemrelevant eingestuft. Doch ihr Gehalt reicht kaum bis zum Ende des Monats. Und später, wenn sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, bekommen sie eine Rente, die oft noch unter der Grundsicherung liegt. Erst 13 Euro Mindestlohn sorgen dafür, dass ihnen der Weg zum Sozialamt erspart bleibt. Deshalb muss der Mindestlohn steigen, und zwar kräftig. Nur armutsfeste Mindestlöhne garantieren eine Rente, die zum Leben reicht.“

Im Juni wird die Mindestlohnkommission entscheiden, ob und wie der Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2021 steigen soll. Auch der Sozialverband VdK hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK zum Mindestlohn
https://www.filrcast.de/data/7t2zq6/2138/2020-05-15_VdK_STN_Mindestlohnkommission-2020.pdf

Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

Berlin, 15.05.2020

Endlich: Grundrente im Bundestag

• Nicht perfekt, aber richtig
• Stolperfalle Einkommensprüfung
• Bentele: „Das aktuelle Einkommen muss beim Rentenantrag Maßstab sein“

Jahrelang gearbeitet, kleine Rente und dann doch zum Sozialamt: Die Grundrente könnte dieses Schicksal durchbrechen. Das neue Grundrentengesetz der Bundesregierung wird am heutigen Freitag, den 15. Mai, zum ersten Mal im Bundestag beraten. Der Sozialverband VdK hat jahrelang für die Grundrente gekämpft und begrüßt daher die Gesetzesvorlage. In einigen Punkten sieht der VdK aber noch Nachbesserungsbedarf. Eine Hürde ist die Einkommensprüfung, welche die Rentenversicherung vornehmen soll. Und zwar anhand der Einkommensteuerbescheide des vorvergangenen Kalenderjahres. Für Bestandsrentner ist das eine unbürokratische Lösung, für Neurentner aber eine Falle. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Ein fast zwei Jahre alter Bescheid vermittelt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Einkünfte. Nehmen wir als Beispiel eine Neurentnerin im Jahr 2021: Sie erfüllt formal alle Voraussetzungen. Wenn sie aber einen Steuerbescheid von 2019 vorzeigen muss, als sie noch berufstätig war, dann liegt sie in der Regel über dem vorgesehenen Freibetrag. Sie erhält also erstmal keine Grundrente. Die Bundesregierung muss eine Antwort und eine Lösung für diese Menschen anbieten. Die Lösung kann nicht sein, das diese Frau nun Grundsicherung beantragen muss, obwohl sie jahrelang gearbeitet hat.“

Wer Grundsicherung beantragt, der muss erst sein gesamtes Vermögen und Einkommen aufbrauchen. Erst dann würde unsere Neurentnerin vom geplanten Freibetrag auf Einkommen aus der gesetzlichen Rente profitieren. Dieser soll zeitgleich zur Grundrente eingeführt werden. Der Zeitverzug beträgt zwei Jahre, bis sich die Einkommensprüfung auf ihr Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Der VdK fordert eine einfachere Lösung, wie es sie bereits bei der Hinterbliebenenrente gibt: Die Rentnerinnen und Rentner müssen die Möglichkeit haben, dass auf Antrag das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen ist. Unsere Neurentnerin erhielte dadurch ab Beginn ihrer Regelaltersgrenze automatisch die Grundrente. Eine entsprechende Einkommensprüfung kann durch die Rentenversicherung zeitversetzt erfolgen. Verena Bentele:

„Wir wollen, dass niemand mehr um den Lohn für seine Lebensleistung betteln muss. Die Grundrente ist ein erster Schritt zu mehr Würde und Respekt. Menschen mit geringem Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, verdienen den Aufschlag auf ihre Rente. Vor allem Frauen werden mit der neuen Rentenleistung endlich besser gewürdigt. Gerade alleinstehenden Frauen bleibt im Alter bisher oft nur der als entwürdigend empfundene Weg zum Sozialamt.“
VdK-Stellungnahme zur Grundrente

Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401
https://www.vdk.de/https://www.filrcast.de/data/7t2zq6/2124/2020-5-11_VdK_STN_Grundrente.pdf

Berlin, 10.05.2020

Sozialschutz-Paket II im Bundestag
• Kurzarbeitergeld sofort anheben
• Rentnerinnen und Rentner besser unterstützen
• VdK fordert Aufschlag von 100 Euro auf die Grundsicherung

Zehn Millionen Menschen in Deutschland befinden sich zurzeit in Kurzarbeit, eine angespannte finanzielle Situation. Deshalb bessert die Bundesregierung jetzt nach: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag beschäftigt sich am Montag, den 11. Mai, in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur sozialen Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit infolge der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II). Vorgesehen sind unter anderem Leistungsverbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich, dass nachgebessert wird. Viele Anregungen des VdK wurden aufgenommen. VdK-Präsidentin Verena Bentele schränkt aber ein:
„Der VdK hat schon beim ersten Sozialschutz-Paket ein Kurzarbeitergeld von 80 Prozent gefordert. Nun wird es zwar angehoben, aber erst ab dem siebten Monat Kurzarbeit. Das ist zu spät für die betroffenen Beschäftigten. Sie brauchen eine schnelle Erhöhung, um die finanziellen Herausforderungen der Krise stemmen zu können. Eine Erhöhung auf 80 Prozent muss für alle Kurzarbeiter sofort erfolgen.“
Leider nimmt das Sozialschutz-Paket II nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie indirekt auch Unternehmen in den Blick. Außen vor bleiben Rentnerinnen und Rentner mit nur kleiner Rente sowie Menschen, die Grundsicherung erhalten: Sie werden nicht einmal erwähnt, geschweige denn werden Lösungsvorschläge unterbreitet. Verena Bentele dazu:
„Wenn Ältere von ihrer Rente nicht leben können, sind sie auf zusätzliche Minijobs angewiesen. Die sind in der Krise nun alle weggefallen und hier greift auch keine Kurzarbeiterregelung oder Selbstständigen-Hilfe. Als einziger Ausweg bleibt dann im Moment die Beantragung von Grundsicherungsleistungen. Zwar ist der Zugang momentan erleichtert, aber das reicht nicht. Die Regelsätze reichen nicht zum Leben. Der VdK fordert deshalb einen coronabedingten Aufschlag von 100 Euro auf den Regelsatz in der Grundsicherung."
Durch den krisenbedingten Wegfall vieler unterstützender Dienste, wie der Tafeln und kostenloser sozialer Angebote, und den gleichzeitig erhöhten Lebenshaltungskosten geraten viele Menschen in echte Not. Es fehlt auch eine Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Vorerkrankung zur besonderen Risikogruppe gehören. Sie sollen jetzt als Erzieherin oder Verkäufer an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sind dort aber einem unverhältnismäßigem Risiko ausgesetzt. Für diese Menschen greift weder Kurzarbeit noch Krankengeld, es braucht eine Lohnersatzleistung im Infektionsschutzgesetz, analog zu den Eltern, die aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen können.
Ebenfalls problematisch sind die Änderungen im Sozialgerichtsgesetz: Nur den Gerichten werden einseitig Erleichterungen gewährt. Die Versicherten werden benachteiligt, weil bislang keine durch die Coronakrise notwendigen Fristverlängerungen gewährt werden.
Pressekontakt: Ino Kohlmann

Berlin, 27.03.2020

Intensivpflege: VdK übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf
• Für ein selbstbestimmtes Leben
• Bentele: „Versorgung zu Hause ein Glück für Viele.“

Die Große Koalition missbraucht die Corona-Krise, indem sie im Schnellverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz durchpeitschen will. Die Rede ist vom Gesetzentwurf zur Intensivpflege (IPReG). Das Gesetz beschränkt die Selbstbestimmung von bestimmten Patientengruppen. Trotz lautstarker Kritik wird der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Bundesrat am heutigen Freitag, den 27. März, in erster Lesung beraten. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele dazu:
„Gerade jetzt ist eine gute Versorgung zu Hause ein Glück für viele Menschen. Es ist zynisch und schäbig, daran im Windschatten der Corona-Krise zu rütteln. Hier wird die aktuelle Krise missbraucht mit dem Ziel, ein menschenunwürdiges Gesetz an der Öffentlichkeit vorbei im Schnellverfahren zu beschließen.“
Laut Gesetzentwurf können Krankenkassen immer noch über den Aufenthaltsort von Intensivpflegepatientinnen und -patienten entscheiden. Menschen, die beatmet werden, müssen fürchten, gegen ihren Willen eingewiesen zu werden. Die Krankenkassen haben ein Interesse an einer stationären Versorgung. Sie ist kostengünstiger, gefährdet aber das persönliche Wohlergehen der Betroffenen. Verena Bentele:
„Es darf nicht sein, dass intensivpflegerische Versorgung nur noch dann zu Hause stattfindet, wenn die Medizinischen Dienste der Krankenkasse nach eigenem Gutdünken so entscheiden. Einem Menschen in Intensivpflege und ihren Angehörigen ist das nicht vermittelbar. Niemand darf gegen seinen Willen in stationäre Einrichtungen eingewiesen werd en.“
Zudem dürften keine höheren Kosten auf Betroffene zukommen, das Arbeitgebermodell mit Pflege- und Assistenzkräften müssen weiter bestehen bleiben, so Bentele weiter.
Pressekontakt: Ino Kohlmann, Sozialverband VdK Deutschland

Berlin, 27.03.2020

Der Rentenkommission fehlt Mut (mit O-Ton)
Für eine Erwerbstätigenversicherung

"Keine visionären Ideen, kein Mut!“ So kommentiert die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, den Bericht der Rentenkommission, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Bentele vermisst konkrete Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau der Altersvorsorge:
„Dem Bericht der Rentenkommission fehlen die Visionen für einen Systemwechsel. Für eine zukunftssichere Rente müssen endlich alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzahlen, also auch Beamtinnen und Beamte, Selbständige und Politikerinnen und Politiker. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung werden.“
Immerhin habe die Kommission sich mit dem Thema beschäftigt. Die Idee werde im Bericht erwähnt, so Bentele:
„Es ist ein Erfolg des VdK, dass die Einbeziehung von Beamten und Politikern durch unsere Kampagne nun auch im Rentenbericht zur Sprache kommt. Die Kommission gibt sogar zu, dass es dafür Argumente gibt. Leider drückt sie sich vor einer klaren und mutigen Empfehlung. Ausdrücklich begrüßen möchte ich, dass kein höheres Renteneintrittsalter empfohlen wird. Das hätte für viele Menschen eine Rentenkürzung bedeutet. Es ist ein Erfolg des VdK, dass diese faktische Rentenkürzung verhindert werden konnte.“
Nach den Vorschlägen des Gremiums soll das künftige Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Das sei zu wenig, so Bentele weiter. Unter 48 Prozent dürfe das Rentenniveau nicht sinken. Nötig seien mittelfristig 50 Prozent. Im Bericht fehlen zudem Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner, die vor Januar 2019 entsprechende Leistungen bezogen. Sie erhalten wen iger Geld als Neurentner. Der VdK und der Deutsche Sozialverband bringen diese Ungleichbehandlung vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vage bleibt der Bericht auch mit Blick auf Lösungen für die Zeit nach dem Jahr 2025. Dazu Verena Bentele:
„Die Rentenkommission verschiebt die ungelösten Probleme der Altersvorsorge nun in einen Beirat, der weitere Rentenvorschläge machen soll. Wir fordern, dass wir in diesen Beirat einbezogen werden. Als größte Interessensvertretung von über 2 Millionen Menschen, die wenig Rente haben oder erwerbsgemindert sind, bringen wir eine wichtige Perspektive ein. Vieles ist noch zu tun für eine zukunftsfeste Altersvorsorge. Wir brauchen hier eine große Rentenreform. Und dafür setzen wir uns weiter mit aller Kraft ein.“
Videostatement von Verena Bentele zur Rentenkommission
Verena Bentele im O-Ton zum Download
Pressekontakt: Ino Kohlmann, Sozialverband VdK Deutschland

26.3.2020

Rentenkommission ignoriert Zukunftsfragen Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ist richtig
Bentele: „Keine visionären Ideen, kein Mut!“

Die Rentenkommission legt am Freitag, den 27. März, ihren Bericht zur Zukunft der Rente vor. Medienberichten zufolge soll das künftige Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:

„In dieser Zusammensetzung der Kommission vermisse ich echte Visionen. Die Ideen ändern nicht das System der Rentenversicherung grundlegend. Auf die Zukunftsfragen braucht es andere Antworten. Der Vorschlag, das Rentenniveau auf 44 bis 49 Prozent einzupendeln, zeigt, dass die Kommission verkennt, dass ein Rentenniveau von 44 Prozent für viele Menschen nicht reicht. Für den VdK ist klar: Unter 48 Prozent darf das Rentenniveau nicht sinken. Im Gegenteil: Nötig ist eine mittelfristige Erhöhung auf 50 Prozent. Alles andere ist den Menschen in Deutschland nicht mehr zu vermitteln. Dafür setzen wir uns auch in Zukunft ein mit all unserer Kraft. Nur ein anständiges Rentenniveau stabilisiert das Vertrauen der Menschen in di e gesetzliche Rente, die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Signal der Kommission."
Die Rentenkommission legt dem Vernehmen nach keine höhere Regelaltersgrenze fest. Das sei auch ein Erfolg der Rentenkampagne des VdK, so Bentele:
„Ursprünglich hat die Kommission ja diskutiert, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln. Das wäre für Menschen mit psychisch und physisch anstrengenden Tätigkeiten de facto eine Rentenkürzung. Es ist ein Erfolg des VdK, dass diese faktische Rentenkürzung verhindert werden konnte. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Regelaltersgrenze nicht erhöht wird.“
Im letzten Jahr hat der größte Sozialverband mit einer bundesweiten Kampagne für eine starke #Rentefueralle geworben. Verena Bentele dazu:
„Die Rentenkommission verschiebt die ungelösten Probleme der Altersvorsorge nun in einen Beirat, der weitere Rentenvorschläge machen soll. Wir fordern, dass wir in diesen Beirat einbezogen werden. Als größte Interessensvertretung von über zwei Millionen Menschen, die wenig Rente haben oder erwerbsgemindert sind, bringen wir eine wichtige Perspektive ein. Für uns ist und bleibt klar: Alle müssen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also auch die Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politiker. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Außerd em fordern wir Verbesserungen für die Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen.“
Pressekontakt: Ino Kohlmann Sozialverband VdK Deutschland

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