Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bernstadt/ID74427
Sie befinden sich hier:

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

26.4.2015

Vereinte Nationen fordern mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Vor wenigen Tagen haben die Vereinten Nationen ihre abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht.
In dem Pressebericht vom 24.4.2015 fordert die Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele,: Konsequente Teilhabepolitik ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht!
In ihrem Pressebericht ist weiter zu lesen:
"Jede zweite Frau mit Behinderung wird im Verlauf ihres Lebens Opfer sexualisierter Gewalt und Kinder werden in Schulen noch immer separiert.
Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen: Auch wenn es schon wirklich gute Entwicklung in Deutschland gibt, es gibt noch viel zu tun, bis die inklusive Gesellschaft erreicht ist.
Diese Defizite stellen auch die ,Concluding Observations' (= Abschließende Bemerkungen) der UN fest.
Sie sind eine deutliche Aufforderung an die Bundesregierung, Bedingungen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Anstehende Vorhaben, wie beispielsweise das Bundesteilhabegesetz, müssen nun konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderung vorangebracht werden.

Das ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht. Ich werde die Umsetzung der UN-BRK weiterhin kritisch begleiten und mitwirken, dass Deutschland seine Verpflichtungen konsequent erfüllt."

Die Beauftragte wird dabei besonderes Augenmerk auf folgende Themenfelder legen:
1. Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-BRK)
2. Gewaltschutz von Frauen mit Behinderung (Artikel 6 UN-BRK)
3. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 UN-BRK
4. Achtung der Wohnung und der Familie (Artikel 23 UN-BRK)
5. Kinder mit Behinderung (Artikel 7 UN-BRK)
6. Inklusive Bildung (Artikel 24 UN-BRK)

lesen Sie die ganze Presseinformation unter:

Alle inklusiv!
UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung

Von Deutschland ist dieses Übereinkommen ohne Vorbehalte ratifiziert worden und hat nun bei uns seit dem 26. März 2009 seine Rechtsgültigkeit.
Mit der neuen "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" - einem völkerrechtlichen Vertrag, in dem es um die Menschenrechte geht -, ist ein großer Erfolg errungen worden nach über 35 Jahren Kampf um die gleichen Bürgerrechte für Menschen mit Behinderungen.
Auch Deutschland, als eines der Vertragsstaaten, verpflichten sich in diesem Übereinkommen: "die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern", wie es in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 heißt.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde, ist ein Meilenstein zum barrierefreien Zusammenleben aller Menschen.

Die "UN-Behindertenrechtskonvention" tangiert nun alle Lebensbereiche von Bildung und Beruf bis hin zur Pflege, Betreuung und Assistenz.

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Vertragsstaaten als Völkerrechtssubjekten.

Das Übereinkommen formuliert Verpflichtungen der einzelnen Staaten, zugunsten seiner behinderten Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden.

Neben konkreten Bürger- und Menschenrechten gibt die Konvention aber auch neue gesellschaftliche Ziele vor:
"Weg von der Fürsorge und hin zu einer umfassenden Teilhabe".

Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

Art. 10: "Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat …" oder Art. 17: "Jeder Mensch mit Behinderung hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit".

Die Behindertenrechtskonvention ist kein neues Gesetz in dem Sinne, es ist ein Menschenrechtsübereinkommen, es fordert dass die bisherigen Gesetze (Sozialgesetzbuch IX (2001), Behindertengleichstellungsgesetz (2002),Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2005)) auch umgesetzt werden, verbessert bzw. entsprechende neue Gesetze geschaffen werden, ganz besonders im Bereich der Bildung!

Trotz dieser Gesetzesvorgaben seit 2001 sieht die Realität oftmals anders aus, denn noch immer versperren Barrieren den gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderung.
Und das sind nicht nur die realen Hindernisse, sondern – fast noch größer – sind die Barrieren in den Köpfen!
Bestehende Gesetze müssen nun auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention überarbeitet werden.
Seit nun auch das Behindertenrechtsübereinkommen in Deutschland seine Rechtsgültigkeit hat, steht die Gesetzgebung auf Bundes und Länderebene vor einer großen Herausforderung: "Der Schatz muss nun gehoben werden!".

Nun müssen sich die bestehenden Lebensbedingungen von behinderten Menschen an der Konvention messen lassen.
Alles gehört auf den Prüfstand von der politischen Seite her, den Leistungsträgern, den verschiedenen Behindertenverbänden und –organisationen usw. und alle müssen gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten, um behinderten Menschen ihren gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Einen Platz, der sich durch Selbstbestimmtheit und gleichberechtigte Teilhabe auszeichnet.
Es geht dabei darum, in einen kritischen und konstruktiven Dialog mit den Betroffenen, den Akteuren der Politik sowie der Behindertenarbeit zu treten, damit Berührungsängste und Gedankenbarrieren auf allen Seiten abgebaut werden, um gemeinsam eine 'inklusive Gesellschaft' zu erreichen.
Schon seit 2003 gilt der Grundsatz "Nichts über uns, ohne uns", der in beispielhafter Weise Eingang in die Praxis gefunden hat und muss nun in die Arbeit mit eingebunden werden.

Das Ziel muss nun erreicht werden:
… den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschen mit Behinderung zu fördern und zu schützen(Artikel 19 BRK)

Es muss nun damit beendet werden "Behinderung" als Defizit zu sehen!
Das Behindertenrechtsübereinkommen fordert, dass
Behinderung als Teil der Vielfalt des menschlichen Lebens wahrzunehmen und behinderte Menschen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Schlüsselbegriffe werden in dem UN-Behindertenrechtsübereinkommen im Artikel 3 genannt:
"Würde – Inklusion – Teilhabe – Chancengleichheit – Barrierefreiheit – Selbstbestimmung und Empowerment.

Diese Schlüsselbegriffe werden in dem Behindertenrechtsübereinkommen als
wichtige Verpflichtungen zum Umsetzen in den folgenden politischen Bereichen vorgeschrieben und die gewährleistet werden müssen:

Bildung (Artikel 24, 7) – Gesundheit (Artikel 25) – Gleichstellung( Artikel 5, 12) -
Freiheits- und Schutzrechte (Artikel 14, 15, 6) - Rehabilitation und berufliche Teilhabe (Artikel 9, 12, 26) - Frauen(Artikel 5, 6, 16, 19) –
Barrierefreiheit (Artikel 4, 8, 9, 20) – Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen (Artikel 19, 20, 22, 23, 28)

Das besondere dieser Behindertenrechtskonvention ist, dass diese universellen Rechte aus einer besonderen Perspektive betrachtet werden – nämlich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen – mit ihren typischen Unrechtserfahrungen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen.

Mehr über die UN-Behindertenrechtskonvention unter:

www.behindertenbeauftragte.de unter 'Publikationen' erhalten Sie Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention in Alltagssprache und in 'leichter Sprache'.

Hier die verbesserte deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
http://www.netzwerk-artikel-3.de "Netzwerk-Artikel-3"

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bernstadt/ID74427":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.