Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
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Informationen vom Sozialverband VdK Deutschland

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Aktuelle Infos vom Sozialverband VdK
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Auch freuen wir uns über neue Mitglieder, die Interesse haben unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen und neue Ideen in unser Team bringen

Der VdK in den Medien
https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/68476/pressespiegel

Newsletter Sozialverband VdK Deutschland

Pflege Entlastungsbudget soll kommen

Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung würde sich der Bürokratiedschungel lichten. „Pflege betrifft jeden. Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt", so Bentele.
Weiterlesen:https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/presse-statement/78603/pflege_entlastungsbudget
Häusliche Pflege: Entlastungsbudget soll kommen Bentele: „Der Bürokratiedschungel lichtet sich!“

Für eine Pflegevollversicherung

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat in Berlin ein neues Konzept für die häusliche Pflege vorgestellt. Darin wird auch eine Forderung des Sozialverbands VdK Deutschland berücksichtigt, das sogenannte Entlastungsbudget. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland Verena Bentele sagt dazu:

„Menschen, die zu Hause gepflegt werden, fühlen sich oft wie im Dschungel. Keiner blickt mehr durch. Die Bürokratie überfordert die Menschen. Viele beantragen bestimmte Leistungen erst gar nicht. Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden. Das wäre ein Fortschritt für die 1,77 Millionen Pflegebedürftigen in unserem Land, die zu Hause gepflegt werden.“

Pflege betrifft jeden - Für eine Pflegevollversicherung

Bentele spricht sich für eine Reform der Pflegeversicherung aus. In ihrem jetzigen Zuschnitt deckt sie nur einen Teil der Kosten in der Pflege ab:

„Pflege betrifft jeden. Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Deshalb müssen alle Versicherten in eine einheitliche soziale Pflegeversicherung einzahlen, also auch Beamte und Selbstständige. Um die Kommunen nicht zu überfordern, wären hier auch Steuermittel des Bundes einsetzbar. Die zu erwartenden Kosten für eine Pflegevollversicherung wären für die Versicherten und Arbeitgeber überschaubar - aber nur dann, wenn die gesetzliche und die private Pflegeversicherung nicht mehr getrennt wären.“

Hintergrund zum Pflegekonzept

Laut Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung sollen künftig Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege zwei Budgets zur Verfügung stehen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget. Die Höhe des Pflegebudgets bemisst sich demnach am Pflegegrad und umfasst die bisherigen Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld. Zusätzlich fließen der Entlastungsbetrag von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget. Das Entlastungsbudget umfasst die bisherigen Beträge der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege. Ebenso wird der übrige Teil des für Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags dem Entlastungsbudget zugeordnet.

IPReG Intensivpflege – VdK bleibt bei seiner Kritik

Das Bundeskabinett hat in Berlin das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen. Willkür ist immer noch Teil des Entwurfs. Wir bleiben bei unserer Kritik! VdK-Präsidentin Bentele: „Jede und Jeder sollte selber über seinen Wohnort entscheiden, nicht die Krankenkassen!“
Weiterlesen https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/presse-statement/78610/intensivpflege_kritik

Berufskrankheitenrecht Große Reform statt kleinem Karo

Wenn Arbeit krank macht, stellen sich wichtige Fragen: Wer zahlt und ab wann? Antworten liefert nun das Bundesarbeitsministerium in einem Gesetzentwurf. Doch der ist eher kleines Karo statt großer Reform: „Es reicht nicht!“, mahnt Bentele.
Weiterlesen https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/presse-statement/78619/berufskrankheitenrecht_bentele_es_reicht_nicht

Rentefüralle
VdK kämpft auf Kundgebung für einen starken Sozialstaat
Über 50.000 Menschen demonstrierten Ende Juni bei der "FairWandel"-Kundgebung in Berlin. Sie forderten, dass Themen wie Energie- und Verkehrswende und Digitalisierung angegangen werden, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden. Mit dabei als Rednerin: VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie machte sich für einen starken Sozialstaat und ein gerechtes Miteinander stark. Hier geht es zur Rede und einem Video von der Veranstaltung.

Ratgeber Recht
Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst über 100.000 Euro Einkommen
Künftig soll die Unterhaltspflicht von Angehörigen begrenzt werden. Nur bei einem Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro sollen Zuzahlungen für die Eingliederungshilfe und zur Pflege geleistet werden. Das sieht ein Gesetz vor, das Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Sozialverbands VdK auf. Erfahren Sie mehr https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflegepolitik/77232/elternunterhalt_unterhaltspflicht_erst_ueber_100_000_euro_einkommen

Ratgeber Recht
Krankengeldfalle wurde weiter entschärft
Der VdK setzt sich vehement dafür ein, dass die Versorgungslücken in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung beseitigt werden. Dieser Kampf hat sich gelohnt. Denn mit dem "Terminservice- und Versorgungsgesetz", das im Mai diesen Jahres in Kraft trat, wurde eine besonders große Lücke geschlossen. Die sogenannte "Krankengeldfalle" ist weiter entschärft worden.

20.6.2019

Nur mit Plakette in die Umweltzone?
Seit 2008 wurden in einigen deutschen Städten Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, deren Schadstoffausstoß bestimmte Grenzwerte unterschreitet. Dadurch soll die Belastung der Luft mit Feinstaub verringert werden. Für manche Menschen mit Behinderung gelten jedoch Ausnahmeregelungen.
Mehr erfahren: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/77166/nur_mit_plakette_in_die_umweltzone

Wir brauchen mehr Tempo bei der Inklusion behinderter Menschen
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: In Deutschland ist noch viel zu tun
Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geltendes Recht. Nach einem Jahrzehnt fällt die Bilanz durchwachsen aus.
Symbolbild: Junger Mann im Rollstuhl steht vor einer verschlossenen Tür.
Ist die Tür breit genug für Rollstühle? Ein paar Zentimeter können für Menschen mit Behinderung entscheidend sein. | © imago/Panthermedia

Uneingeschränkte Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Behinderung? „Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Doch das Bewusstsein dafür ist dank der UN-BRK gewachsen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie warnt davor, Inklusion als gesellschaftlichen „Luxus“ zu werten. „Teilhabe ist ein Menschenrecht. Dafür muss sich noch viel bewegen – und bitte mit mehr Tempo“, fordert sie.

Die Erfahrung zeigt: Um Fortschritte zu erzielen, muss viel Druck aufgebaut werden. Jahrelang haben Behindertenorganisationen wie der Sozialverband VdK beispielsweise gegen die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gekämpft. „Das geltende Recht war ein klarer Verstoß gegen die UN-BRK. Trotzdem musste die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, dieses Unrecht zu beenden. Das darf keine Blaupause für künftige Gesetzesänderungen sein“, warnt Bentele.
VdK: Gleichbehandlungsgesetz ist bislang ein stumpfes Schwert

Um die UN-BRK in Deutschland mit Leben zu füllen, setzt der Sozialverband VdK auf eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Hier kann der Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und ein Recht auf Teilhabe ohne Barrieren gesetzlich am besten festgeschrieben werden“, erklärt Bentele. Bisher sei das AGG „ein stumpfes Schwert“. Doch wenn beispielsweise Barrierefreiheit zum einklagbaren Recht würde, werden sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Teilhabe aller Menschen nachhaltig verbessern, ist Bentele zuversichtlich.

Die zentrale VdK-Forderung, private wie öffentliche Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten, deckt sich mit der UN-BRK. Schließlich muss der Staat „angemessene Vorkehrungen“, die Menschen mit Behinderung vor Diskriminierungen schützen, gesetzlich verankern. In dieser Hinsicht ist Deutschland beim UN-Menschenrechtsausschuss durchgefallen.
VdK: Interessenvertretungen müssen mit an den Tisch!

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung lässt jedoch kaum hoffen. Lediglich im Gesundheitssektor sollen Möglichkeiten zur Barrierefreiheit in einem ersten Schritt geprüft werden. Offenbar ist bisher nicht einmal das passiert. „Bitte fangen Sie bald damit an, und holen Sie sich von Anfang an die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung mit an den Tisch“, appelliert Bentele an Gesundheitsminister Jens Spahn.

Eine barrierefreie Gesundheitsversorgung müsse sichergestellt werden: „Auch Menschen mit Behinderung zahlen Kassenbeiträge und haben ein Recht auf freie Arztwahl“, stellt Bentele klar. Bisher scheitern sie oft: Nur zehn Prozent der Hausarztpraxen sind barrierefrei. Der VdK fordert, bei Praxiszulassungen die Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Kriterium zu erklären. „Nur mit solchen festgelegten Rahmenbedingungen bringen wir die Inklusion voran“, ist die VdK-Präsidentin überzeugt.

So hilft der VdK VdK erstreitet Kostenübernahme für COPD-Patienten
Seit sieben Jahren leidet VdK-Mitglied Arno Krämer an starken Atemproblemen, bedingt durch eine Lungenerkrankung. Die Krankenkasse wollte die Kosten für die dringend erforderliche Reha nicht übernehmen. Doch dank der Unterstützung des VdK Saarland konnte das VdK-Mitglied seine Ansprüche durchsetzen.
Jetzt den Fall lesen: https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/rehabilitation/77175/vdk_saarland_erstreitet_kostenuebernahme_fuer_copd-patienten

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch Pflegepersonengeld des VdK
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat heute seinen Bericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, übergeben. Die Ergebnisse des Berichts kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Der Sozialverband VdK begrüßt den Bericht, den der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf heute an Bundesministerin Franziska Giffey übergeben hat. Besonders freut uns, dass der Bericht eine Lohnersatzleistung für Pflegepersonen empfiehlt und betont, dass eine solche Leistung die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege deutlich verbessern würde.

Der Sozialverband VdK hat Ende 2018 ein eigenes und weitergehendes Konzept für eine entsprechende Lohnersatzleistung unter dem Begriff „Pflegepersonengeld“ erarbeitet. Danach sollen alle Personen, die privat andere pflegen, eine Auszeit für die Pflege nehmen können und dafür einen Lohnersatz erhalten. Dieser soll dem VdK nach 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden betragen, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Maximal zwölf Monate soll man es beziehen können. Die Auszeit für die Pflege heißt im Konzept des VdK Pflegepersonenzeit. Diese soll mit maximal drei Jahren pro zu betreuendem Pflegebedürftigen länger als bisher betragen.

Mit der Pflegepersonenzeit und dem Pflegepersonengeld folgt der VdK dem Modell der „Elternzeit“ und des „Elterngeldes“ für Mütter und Väter. Dass es analoge Leistungen für Pflegepersonen geben sollte wie für Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder, finden wir als VdK gerecht. Schließlich leisten Menschen, die sich als Angehörige, Freunde oder Nachbarn um Pflegebedürftige kümmern, eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.“

28.2.2019

So hilft der VdK
VdK verhindert Abdrängen in die Erwerbsminderungsrente
VdK-Mitglied Marina T. (Name von der Redaktion geändert) ist schwerbehindert. Sie bezog bereits seit Längerem Krankengeld, als sie einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung stellte. Die Krankenkasse versuchte, sie in die Erwerbsminderungsrente zu drängen. Das konnte die VdK-Rechtsberatung erfolgreich verhindern.
Lesen Sie weiter unter https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/76481/vdk_verhindert_abdraengen_in_die_erwerbsminderungsrente

Gesundheit

Rund um die Betreuung und die Betreuungsverfügung
Eine schwere Krankheit, ein Unfall, eine Demenz – es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr für sich selbst sprechen und entscheiden können. Für solche Fälle gibt es verschiedene Formen von Verfügungen, in denen man seinen Willen dennoch deutlich machen kann. Dazu zählen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Sie bei einer Betreuungsverfügung achten sollten.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/74847/wissenswertes_rund_um_betreuung_und_betreuungsverfuegung

Newsletter vom VdK Landesverband Baden-Württemberg
Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019
Am 1. Januar 2019 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, für die sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seit Langem eingesetzt hat, wie die Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sicherung des Rentenniveaus oder auch Verbesserungen bei Mütterrente und Erwerbsminderungsrente...

https://www.vdk.de/deutschland/pages/soziale_sicherung/75967/gesetzliche_aenderungen_ab_2019 u.a.:

Pflegende Angehörige und Reha-Aufenthalt
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bringt auch Neuerungen für pflegenden Angehörigen mit sich. Wenn pflegende Angehörige eine Reha antreten, können sie das pflegebedürftige Familienmitglied in der Reha parallel betreuen lassen. Diese Regel greift schon lange. Neu ist ab Januar 2019 aber: Sollte die parallele Betreuung nicht möglich sein, ist die Krankenkasse in der Pflicht, die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts abzusprechen und zu koordinieren. Auch können pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha nutzen, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Maßnahme ausreichen würde. Das erleichtert die Organisation der Pflege.

Pflege: Kosten für Krankenfahrten zum Arzt
Ab Januar 2019 gibt es eine Vereinfachung bei der Erstattung der Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen für diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben (3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, 4 oder 5). Für diese Gruppe gelten die Krankenfahrten "automatisch" als genehmigt. Das bedeutet: Sie müssen sich die Fahrtkosten nicht mehr vorab von der Kasse genehmigen lassen. Sie brauchen grundsätzlich aber nach wie vor eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrten, und sie müssen nach wie vor einen Eigenanteil erbringen. Die beschriebenen Neuerungen gelten nur für die erwähnte Gruppe.

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