Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
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Aktuelles

26.3.2020

Rentenkommission ignoriert Zukunftsfragen Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ist richtig
Bentele: „Keine visionären Ideen, kein Mut!“

Die Rentenkommission legt am Freitag, den 27. März, ihren Bericht zur Zukunft der Rente vor. Medienberichten zufolge soll das künftige Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:

„In dieser Zusammensetzung der Kommission vermisse ich echte Visionen. Die Ideen ändern nicht das System der Rentenversicherung grundlegend. Auf die Zukunftsfragen braucht es andere Antworten. Der Vorschlag, das Rentenniveau auf 44 bis 49 Prozent einzupendeln, zeigt, dass die Kommission verkennt, dass ein Rentenniveau von 44 Prozent für viele Menschen nicht reicht. Für den VdK ist klar: Unter 48 Prozent darf das Rentenniveau nicht sinken. Im Gegenteil: Nötig ist eine mittelfristige Erhöhung auf 50 Prozent. Alles andere ist den Menschen in Deutschland nicht mehr zu vermitteln. Dafür setzen wir uns auch in Zukunft ein mit all unserer Kraft. Nur ein anständiges Rentenniveau stabilisiert das Vertrauen der Menschen in di e gesetzliche Rente, die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Signal der Kommission."
Die Rentenkommission legt dem Vernehmen nach keine höhere Regelaltersgrenze fest. Das sei auch ein Erfolg der Rentenkampagne des VdK, so Bentele:
„Ursprünglich hat die Kommission ja diskutiert, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln. Das wäre für Menschen mit psychisch und physisch anstrengenden Tätigkeiten de facto eine Rentenkürzung. Es ist ein Erfolg des VdK, dass diese faktische Rentenkürzung verhindert werden konnte. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Regelaltersgrenze nicht erhöht wird.“
Im letzten Jahr hat der größte Sozialverband mit einer bundesweiten Kampagne für eine starke #Rentefueralle geworben. Verena Bentele dazu:
„Die Rentenkommission verschiebt die ungelösten Probleme der Altersvorsorge nun in einen Beirat, der weitere Rentenvorschläge machen soll. Wir fordern, dass wir in diesen Beirat einbezogen werden. Als größte Interessensvertretung von über zwei Millionen Menschen, die wenig Rente haben oder erwerbsgemindert sind, bringen wir eine wichtige Perspektive ein. Für uns ist und bleibt klar: Alle müssen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also auch die Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politiker. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Außerd em fordern wir Verbesserungen für die Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen.“
Pressekontakt: Ino Kohlmann Sozialverband VdK Deutschland

Sozialverbände kämpfen für Erwerbsminderungsrentner Gleiche Verbesserungen für alle
Verbesserungen ja, aber nur für Neurentner: Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind von der Bundesregierung im Januar 2019 im Stich gelassen worden. Ihr Pech: Sie sind vor 2019 bereits zu Erwerbsminderungsrentnern geworden. Aber nur Neurentner profitieren seither von höheren Zurechnungszeiten und damit von im Schnitt 70 Euro mehr Geld im Monat, Bestandsrentner gehen leer aus. Dagegen gehen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor. Und zwar mit gemeinsamen Musterstreitverfahren für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die vor Januar 2019 in Rente gegangen sind. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:
„Wir fordern gleiches Recht für alle! Es kann diesen Menschen niemand schlüssig erklären, warum der Staat die Bestandsrentner benachteiligt, Neurentner dagegen bevorzugt. Wir wollen die Benachteiligten nicht leer ausgehen lassen. Die Stichtagsregelung muss fallen. Neu- und Bestandsrentner müssen endlich gleich behandelt werden. Es war für die Betroffenen schließlich keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.“
Pressekontakt: Ino Kohlmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Sozialverband VdK Deutschland

Der Sozialverband VdK Deutschland feiert seinen 70. Geburtstag
„Wir sind die soziale Bewegung“ - Der Sozialverband VdK Deutschland feiert seinen 70. Geburtstag.
Der Sozialverband VdK Deutschland feiert am 29. Januar die Erfolge der letzten 70 Jahre und blickt in die Zukunft. Mit zwei Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband Deutschlands. "Seit unserer Gründung kämpfen wir mit engagierten Ehren- und Hauptamtlichen für soziale Gerechtigkeit, gute Renten, eine würdevolle Pflege und eine faire, bezahlbare Gesundheitsversorgung", so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK.
Durch sozialpolitische Interessenvertretung und sozialrechtliche Beratung vertritt der VdK schlagkräftig die Interessen seiner Mitglieder, die sich in zunehmender Zahl dem VdK anschließen. Der Sozialverband VdK hat sich über die Jahre vom ehemaligen Kriegsopferverband zum modernen Sozialverband für alle Menschen und alle Generationen entwickelt. Von Beginn an hat der Verband die sozialpolitische Landschaft in Deutschland maßgeblich beeinflusst und gestaltet. „Wir haben die Sozialgesetzgebung maßgeblich geprägt und viele Verbesserungen für die Betroffenen durchgesetzt", sagt Verena Bentele. Sie verweist besonders auf Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende sowie auf Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke.
Seit seiner Gründung kämpft der VdK für die Rechte sozial Schwächerer, setzt sich für gute Löhne, für Renten, von denen man leben kann, für Barrierefreiheit und für bezahlbare, würdige Pflege ein. Den Verband prägt seit jeher die Überzeugung, dass eine Gesellschaft offen, tolerant und inklusiv sein muss. „Wir wollen eine soziale, gerechte Gesellschaft für alle, für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Behinderungen“, betont Verena Bentele. Auch der Gedanke, dass sich Menschen mit gleichen sozialen Interessen zusammenschließen und sich organisieren, um gemeinsam zu handeln und ihre Situation zu verbessern, war schon immer konstitutiv für den Sozialverband VdK.
Aktuell zählt der Verband zwei Millionen Mitglieder und ist damit eine große, soziale Bewegung im Land. Eines der wichtigsten aktuellen Themen des Verbandes ist die Reform des gesetzlichen Rentensystems. „Besonders wichtig ist uns als Sozialverband VdK die Einführung einer Grundrente, von der Geringverdiener profitieren“, macht Verena Bentele deutlich. „Mit unserer aktuellen Rentenkampagne fordern wir jedoch deutlich weitreichendere Reformen: So sollten zukünftig alle Arbeitenden in ein Rentensystem einzahlen".

Jubiläum: 70 Jahre VdK
Der Sozialverband VdK Deutschland hat in Berlin seinen 70. Geburtstag gefeiert. Der zentrale Begriff an diesem Abend hieß: Soziale Gerechtigkeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Hauptgast des Abends, zeigte sich beeindruckt von der VdK-Erfolgsgeschichte.
Video (Dauer 6 Minuten) schauen:
https://www.youtube.com/watch?v=95_wf5l0F-Q&feature=youtu.be

Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde vom Bundesrat am 29.11.2019 beschlossen
Mit dem Gesetz werden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt.
Da auf unsere Ortsverbandsvorsitzende mehrfach Anfragen von Bernstadter Bürgern kam bezüglich dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, teilen wir Ihnen den sehr informativen Link mit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS.
Hier können Sie bei den 18 Fragen und Antworten rund um das Angehörigen-Entlastungsgesetz wichtige Informationen bekommen in Bezug auf die Unterhaltsansprüche von Pflegebedürftigen innerhalb des engeren Familienkreises:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Politik-fuer-behinderte-Menschen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-01-unterhaltsentlastung-fuer-angehoerige-in-sozialhilfe-und-eingliederungshilfe.html

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, steht Ihnen die Ortsverbandsvorsitzende gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Angela Rubens – Vorsitzende -

3.12.2019

VdK übernimmt Sprecherratsvorsitz im Deutschen Behindertenrat
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3.12.2019 hat der VdK den Sprecherratsvorsitz des Deutschen Behindertenrats (DBR) für das kommende Jahr übernommen. Eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich leben können, ist noch lange nicht erreicht.

VdK: "Bei der Inklusion gibt es noch viel zu tun!"
Eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich leben können, ist noch nicht erreicht. Unnötige Barrieren sind immer noch eine Behinderung. „Zum Beispiel kommen Rollstuhlfahrer in viele Arztpraxen nicht rein“, so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Teilhabe kann nur mit umfassender Barrierefreiheit verwirklicht werden. Ob Restaurant oder Arztpraxis, bisher sind private Anbieter nicht gesetzlich zu Barrierefreiheit verpflichtet. VdK Präsidentin Verena Bentele sieht hier daher viel Verbesserungsbedarf: „Mangelnde Barrierefreiheit ist für uns eine klare Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Es ist ein Ausschluss von Menschen aus gesellschaftlichen Bereichen, den wir als Verband für über 2 Millionen sehr unterschiedliche Menschen nicht hinnehmen werden."
Weiter macht VdK-Präsidentin Verena Bentele deutlich: „Mit dem DBR setzen wir uns dafür ein, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu überarbeiten und dabei private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Zudem wird der DBR auch in 2020 die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter kritisch begleiten. Aber wir verfolgen noch viele weitere Anliegen, mit denen wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung verbessern wollen. Hier ist noch viel zu tun.“
Der DBR ist ein Aktionsbündnis von Verbänden chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung. Er vertritt über 2,5 Millionen Betroffene und ist eine Plattform gemeinsamer Aktionen. Der Vorsitz wechselt jährlich unter den Mitgliedsorganisationen. „Wir freuen uns sehr, dass der VdK nun die Koordination des DBR übernimmt“, so Verena Bentele.

20.6.2019

VdK-Rentenkampagne Der VdK kämpft für eine gerechte Rentefüralle - machen Sie mit!
Seit Mai läuft die große VdK-Kampagne #Rentefüralle. Schauen Sie doch gleich einmal auf unserer Website www.rentefüralle.de vorbei! Dort finden Sie unsere Forderungen, zahlreiche Veranstaltungen auch in Ihrer Nähe sowie viele Materialien zum Herunterladen.
Geben Sie Ihre Stimme ab, um unsere Kampagne für eine gerechte #Rentefüralle zu unterstützen und schicken Sie eine E-Card an Freunde, Bekannte und Verwandte: https://www.vdk.de/deutschland/pages/kampagne/76760/rentefueralle

Pflegepolitik Eigenanteile Pflegebedürftiger dürfen nicht steigen! Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz zur besseren Bezahlung in der Pflege auf den Weg gebracht. Der VdK begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das die bessere Bezahlung von Pflegerinnen und Pflegern vorsieht. Die Pflegebedürftigen in Deutschland brauchen jetzt aber unbedingt eine Antwort auf die Kostenfrage. Klar ist, dass die Eigenanteile nicht weiter steigen dürfen. Pflege darf nicht arm machen. Weiterlesen unter: https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/77206/vdk_die_eigenanteile_pflegebeduerftiger_duerfen_nicht_steigen

Stellungnahme zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Der Sozialverband VdK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) abgegeben, die Sie nachfolgend herunterladen können. Am 10. Oktober 2018 findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf statt.

Worum geht es?
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beinhaltet als Anlage die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.

Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf sollen die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" fortentwickelt werden. Dies soll auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin geschehen.

Wie bewertet der VdK die geplanten Änderungen?
Der VdK befürchtet Rechtsverschlechterungen, insbesondere bei der derzeit vorgesehenen Möglichkeit, bei bestimmten Feststellungen die Feststellungsbescheide zu befristen. Dies lehnt der VdK in seiner Stellungnahme strikt ab.
Die Zielsetzung des Entwurfs, die Begutachtungskriterien unter Beachtung des biopsychosozialen Modells des modernen Behinderungsbegriffs der WHO-Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung und Gesundheit (ICF) zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Der VdK hält es aber nicht für vertretbar, dass es voraussichtlich künftig zu niedrigeren GdB-Feststellungen durch die Versorgungsämter mit den entsprechenden Nachteilen bei der Zuerkennung von Nachteilsausgleichen kommen wird.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier herunterladen:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/75716/vdk-stellungnahme_zur_aenderung_der_versorgungsmedizin-verordnung
Themenverwandte Artikel:
Grad der Behinderung (GdB)
Was bedeutet eigentlich der "Grad der Behinderung" (GdB) und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert? |
#VDKLINK{https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb :

Teilhabe und Behinderung
Grad der Behinderung (GdB)
Was bedeutet eigentlich der Grad der Behinderung und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert? Wir fassen die wichtigsten Informationen zum Thema zusammen.

Was ist eine Behinderung? usw.......
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb
In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, davon sind mehr als 7,6 Millionen schwerbehindert. Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Das bedeutet: Nicht nur "sichtbare" Behinderungen sind relevant. Auch mit einer unsichtbaren Behinderung, etwa einer schweren chronischen Erkrankung, einer seelischen oder psychischen Erkrankung kann man den Grad der Behinderung feststellen lassen. Mehr zum Thema:
• Chronische Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden
• Psychische und seelische Behinderung
Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. usw.......

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