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Presseinfo KW 19
Sozialverband VdK
Ihr Ortsverband Schömberg informiert:
Wenn der elektrische Türöffner kaputt geht!
Behindertengerechter Umbau: Auch für anfallende Reparaturkosten kann die Pflegekasse Zuschüsse zahlen.
Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung wird seit 2016 mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst, wenn eine Pflegestufe beziehungsweise ab Januar 2017 ein Pflegegrad vorliegt. Doch was ist, wenn Reparaturen anfallen? Laut Bundessozialgericht können die Kosten dafür geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag nicht voll ausgeschöpft ist.
Hat die Pflegekasse bereits einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung gezahlt, können auch später anfallende Reparaturkosten geltend gemacht werden. Ist beispielsweise das elektrische Türöffnungssystem, der Bewegungsmelder oder der Treppenlift defekt, können Betroffene jetzt einen Zuschuss für die Reparatur beantragen. Das gilt aber nur, wenn sie den Höchstzuschuss von 4.000 Euro noch nicht ausgeschöpft haben: beispielsweise, wenn der gebrauchte Treppenlift 3.000 Euro gekostet hat und für die Reparatur 500 Euro anfallen. Für den Zuschuss ist stets vorab ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Wer Fragen hat oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich an die VdK-Servicestelle Calw -Tel.: 07051-168 74 11 oder an den Pflegestützpunkt Calw -Tel.: 07051-160 329 wenden.
Und immer heiter bleiben mit dem Spruch der Woche:
Ein Optimist ist ein Achtzigjähriger, der nochmals heiratet und eine Wohnung in der Nähe der Schule sucht.
Herzliche Grüße Ihr Ortsverband Schömberg Tel.: 07084-934975