Seiteninhalt
Merkzeichen "GL"
Das Merkzeichen "GL" wird in Ihren Ausweis eingetragen, wenn Sie gehörlos sind. Sie erhalten es aber auch als Schwerhöriger, wenn Ihre Lautsprache nur schwer verständlich ist.
Mit dem Merkzeichen "GL" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Beiblatt mit Wertmarke zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegen Zahlung eines Eigenanteils
oder eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Rundfunkgebührenbefreiung
Sozialtarif für einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG
Außerdem können Sie Gehörlosenhilfe beantragen. Das Merkzeichen "GL" ist hierfür aber keine Voraussetzung.