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Newsletter
10.10.2023
Liebe VdK-Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,
unsere beliebte VdK-Zeitung erscheint zehn Mal pro Jahr. Mit einer Auflage von 1,8 Millionen Exemplaren gehört sie zu den auflagenstärksten Mitgliederzeitungen Deutschlands. Umso mehr freuen wir uns, dass wir unseren Mitgliedern die VdK-Zeitung in Kürze auch in digitaler Form anbieten können.
Alle Infos zur neuen E-Zeitung und wie Sie Ihre persönliche Ausgabe beziehen können, erfahren Sie in unserem heutigen Newsletter. Außerdem haben wir weitere interessante Artikel und nützliche Infos zu den Themen Pflege, Behinderung und aus unserer Rechtsberatung für Sie zusammengestellt.
Viel Spaß beim Lesen und Anschauen wünscht Ihnen
Ihre Christina Liebeck
E-Zeitung
VdK-Zeitung ab November auch digital erhältlich!
Ab der November-Ausgabe erscheint die VdK-Zeitung auch als E-Zeitung. VdK-Mitglieder können die Zeitung im gewohnten Layout bequem zuhause oder unterwegs abrufen: auf dem Smartphone, Tablet, Laptop oder PC. Um die VdK-Zeitung künftig als E-Zeitung zu erhalten, müssen sich VdK-Mitglieder dafür anmelden.
VdK-TV: Rat und Tat
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Was genau sind „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) und wie können Arbeitnehmer und Arbeitgeber von ihnen profitieren? Unsere VdK-Rechtsexpertin Katharina Söhne beantwortet im neuen Teil von "Rat und Tat" leicht verständlich die wichtigsten Fragen zum Thema.
Pflege-Urteil
Bundessozialgericht urteilt zum Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige müssen Entlastungsleistungen besser nutzen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat das mit zwei Urteilen untermauert und nimmt die Pflegekassen und die Länder in die Pflicht, für mehr Klarheit zu sorgen.
Pflegeheime
Geschäfte auf dem Rücken der Alten und Kranken
Am Beispiel eines Pflegeheims in einer niedersächsischen Gemeinde wird deutlich, welchen Schaden Großunternehmen auf dem Pflegemarkt anrichten können. Das „Haus an den Moorlanden“ muss schließen, weil Betreiber und Vermieter sich nicht über eine Sanierung einigen. Zurück bleiben traumatisierte Bewohnerinnen und Bewohner und wütende Angehörige.
So hilft der VdK
Schlaganfall: Behandlung in einer privater Physiotherapiepraxis durchgesetzt
Nach einem Schlaganfall ist Michael B. zunächst erleichtert, dass seine Krankenkasse die Kosten für seine Physiotherapie übernimmt – obwohl die Praxis keine Kassenzulassung hat. Als der Sachbearbeiter wechselt, ist nach sechs Jahren plötzlich Schluss mit der Erstattung. Der VdK Baden-Württemberg legt Klage ein.
Behinderung
Schwerbehinderten Menschen steht Zusatzurlaub zu
Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Woche Zusatzurlaub, der zum gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzugerechnet wird. Arbeitet die Person mehr oder weniger als fünf Tage, wird die Zahl der Zusatztage entsprechend angepasst.
Mitgliedschaft
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Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. Werden auch Sie Teil unserer starken Gemeinschaft und profitieren Sie von unserer Beratung im Sozialrecht!
Bildnachweise: E-Zeitung - © VdK; BSG urteilt zum Entlastungsbetrag - © IMAGO / Christian Ohde; Rat und Tat - © VdK-TV; Geschäfte auf dem Rücken der Alten und Kranken - © IMAGO / Zoonar; Schwerbehinderten Menschen steht Zusatzurlaub zu - © IMAGO / Eibner; So hilft der VdK - © IMAGO / Panthermedia; Mitglied werden - © VdK