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  • Mit über 15.500 Einwohnern ist Langenau eine der größten Städte im Alb-Donau-Kreis.Sie liegt idyllisch am Rande der Schwäbischen Alb. Teilorte sind Albeck, Göttingen und Hörvelsingen. Langenau ist Sitz des Verwaltungsverbands Langenau, dem neben der Stadt Langenau die Gemeinden Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen und Weidenstetten angehören.

Stuttgart, 08. September 2023

Niemand kann in Deutschland ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen!

Offener Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir müssen Ihrer Aussage zur Rente mit 63 Jahren in der Medienberichterstattung am 7. September 2023 entschieden widersprechen, da sie falsch ist. Niemand kann in Deutschland ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen!

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird für nach dem 1. Januar 1953 Geborene schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Aktuell kann der Jahrgang 1959 frühestens mit 64 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen.

Weiter muss man eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, um überhaupt in den Genuss dieser Rentenart zu kommen. Menschen, die nach der Hauptschule oder mittleren Reife eine Ausbildung begonnen haben und immer berufstätig waren, haben dann 50 oder mehr Jahre in die Rente eingezahlt.

Unsere Erfahrungen aus der Beratung unserer über 262.000 Mitglieder in 34 Geschäftsstellen in ganz Baden-Württemberg zeigen uns tagtäglich, dass eine Anhebung des Renteneintrittsalters für sehr viele Menschen tatsächlich eine Rentenkürzung bedeutet, da sie schon heute nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit.

Weiter haben Menschen mit niedriger Bildung eine deutlich kürzere Lebenserwartung und beziehen auch entsprechend weniger lang Rente. Diese Umverteilung von unten nach oben darf nicht mit einer weiteren Anhebung des Rentenalters noch vergrößert werden.

Bevor das Renteneintrittsalter erhöht wird, müssen endlich alle versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. Und weiter sollten alle in die Rente einzahlen, auch Selbstständige, Beamte und Politiker. Gerade bei Abgeordneten wäre dann auch sichergestellt, dass sie aus eigener Erfahrung wissen, über was sie bei der Rente sprechen und entscheiden.

Wir bitten Sie, in den Medien klarzustellen, dass niemand in Deutschland mit 63 Jahren in Rente gehen kann.

Falls gewünscht stehen wir gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Josef Hotz
Landesverbandsvorsitzender

Hans-Josef Hotz

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Wegweisendes Urteil

Das Verfahren ging bis vor das Bundessozialgericht.

Wegweisendes Urteil

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Ein 14-jähriger Junge mit einer Schwerbehinderung hat mit Hilfe des Sozialverbandes VdK vor dem Bundessozialgericht in einem Revisionsverfahren das Merkzeichen „aG“ zuerkannt bekommen. Dies ermöglicht ihm und seiner Mutter nun unter anderem die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Der Junge hat einen angeborenen Gendefekt, der zu einer psychomotorischen Störung führt und ihn in unbekannten Umgebungen auf Hilfe angewiesen sein lässt. Trotz eines Grades der Behinderung (GdB) von 80 hatte das Landesversorgungsamt zuvor zweimal den Antrag auf das Merkzeichen abgelehnt. Die Begründung war, dass der Kläger sich in gewohnter Umgebung ohne Unterstützung fortbewegen könne. Das Bundessozialgericht stellte jedoch fest, dass die Gehfähigkeit ausschließlich in einer vertrauten Umgebung der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegensteht.

Mit dem Erfolg vor dem Bundessozialgericht ist nun höchstrichterlich geklärt, dass die betreffende Person nicht in allen Lebenslagen gehunfähig sein muss. Dieses wegweisende Urteil ist ein großer Erfolg für den Sozialverband VdK.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.


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Richtig handeln bei Herabsetzung des GdB

Ein einmal gewährter Grad der Behinderung (GdB) kann unter Umständen auch wieder herabgesetzt werden. Was sind die Folgen und was sollten Betroffene tun? Kann man gegen die Entscheidung der Behörde vorgehen und wie stehen die Erfolgschancen? VdK-Rechtsexpertin Elahe Jafari-Neshat beantwortet leicht verständlich diese und weitere Fragen zum Thema.

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Inhalt aktualisiert am 27.09.2023
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