Sozialverband VdK - Ortsverband Altenhaßlau
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Pressebericht vom 13. November 2015

VdK fordert Nachbesserungen
für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

"20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung sorgt ein neues
Feststellungsverfahren endlich dafür, dass der Betreuungsbedarf von
Menschen mit Demenz bei der Pflegeeinstufung gleichberechtigt berücksichtigt wird",

so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der
heutigen abschließenden Beratung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag.

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird eine zentrale
Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt."Es muss aber sichergestellt werden,
dass der Start in die Praxis 2017 gelingt, damit die verbesserten Leistungen bei den
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen endlich ankommen", betont Mascher.

An einigen Stellen sieht der VdK noch Nachbesserungsbedarf. Gut sei, dass jeder,
der heute pflegebedürftig ist, mindestens dieselben Leistungen wie bisher erhalten
wird. Der VdK vermisst jedoch einen ausdrücklich unbefristeten Bestandsschutz.
Der Sozialverband VdK fordert zudem, bei der rentenrechtlichen Absicherung von
pflegenden Angehörigen nachzubessern.

"Zwar wurde die rentenrechtliche Bewertung für häusliche Pflege im
Gesetz etwas verbessert, sie ist aber noch weit von einer notwendigen
Gleichstellung mit Kindererziehungszeiten entfernt", so Mascher.

Auch sei es ein erheblicher Nachteil, dass die Dynamisierung der
Pflegeleistungen um drei Jahre verschoben wird.

"Um der weiteren Entwertung des Pflegegelds vorzubeugen, muss die
Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau sofort kommen",
erklärt die VdK-Präsidentin.

Damit pflegende Angehörige schnell Auskunft über Unterstützungsangebote, Hilfen
und Entlastungsmöglichkeiten erhalten können, fordert der Sozialverband VdK
zudem ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten.

Außerdem fordert der Sozialverband VdK ein Stimmrecht der Betroffenenverbände
in einem Pflege-Qualitätsausschuss. Bisher ist nur ein einfaches Rederecht
vorgesehen. Der Bundesrat unterstützte im Gesetzgebungsverfahren diese Position.
"Der VdK mit seinen über 1,7 Millionen Mitgliedern ist eine starke Lobby für
Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er sollte beim Thema Qualität in der Pflege
mitbestimmen dürfen", betont Mascher.

Aus Sicht des VdK wird das neue Gesetz auch die Versorgungsqualität in der
stationären Pflege nicht wesentlich verbessern.

"Unsere laufende VdK-Verfassungsbeschwerde zu
Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen hat daher nicht
an Relevanz verloren. Das neue Gesetz sieht beispielsweise keine Aufstockung des Personals vor",

so die VdK-Präsidentin. Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK wird sich der
Personalmangel in der Altenpflege künftig sogar noch erheblich verschärfen, wenn
die Bundesregierung nicht endlich mit einem überzeugenden Konzept dem
Pflegenotstand entgegenwirkt.

"Pflegekräfte müssen deutlich besser bezahlt werden, um gute Pflege zu
gewährleisten. Altenpfleger leisten eine wichtige und anstrengende Arbeit.
Das muss auch seinen Niederschlag beim Lohn finden", so Mascher.

©Cornelia Jurrmann

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