Sozialverband VdK - Ortsverband Altenhaßlau
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vertritt im Sozialrecht vor Gericht

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Was der VdK vertreten darf

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Gesetzliche Krankenversicherung

  • Gesetzliche und private Pflegeversicherung

  • Gesetzliche Unfallversicherung

  • Medizinische/Berufliche/Soziale Rehabilitation

  • Eingliederung für Behinderte

  • Schwerbehindertenrecht

  • Leistungen für Arbeitslose(Grundsicherung für Arbeitssuchende)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe

  • Soziales Entschädigungsrecht (z.B. Kriegsopferversorgung,Opferentschädigung

Umrisse von Menschen, die sich anfassen, ein Rollstuhlfahrer ist dabei.

Weitere Beratungsangebote (Ausnahmen) bei den nachgfolgenden Punkten:

  • Familien- und Erbrecht
    (Ausnahme: Unterhaltsberatung in Zusammenhang mit Sozialhilfe/Pflegeverfahren)

  • Unfallrecht
    (Ausnahme: Arbeits-/Wegeunfälle)

  • Anspruch aus priv. Versicherungen
    (Ausnahme: priv. Pflegeversicherung)

  • Arbeitsrecht
    (Ausnahme: Verfahren nach dem SGB IX)

  • Öffentliches Recht außerhalb des sozialen Bereiches

  • Beamtenrecht
    (Ausnahme: Fragen der Dienstunfähigkeit)
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