Sozialverband VdK - Ortsverband Altenhaßlau
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Pressebericht vom 27.08.2015

Neues Pflegegesetz trägt VdK-Handschrift

Mascher: Verbesserte Leistungen des Pflegestärkungsgesetzes müssen bei Betroffenen ankommen

Am 12. August hat das Bundeskabinett das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet.
Damit ist der Weg endlich frei für Verbesserungen für Pflegebedürftige. Besonders
Demenzkranke werden ab 2017 profitieren. Der Sozialverband VdK sieht einige
seiner Kernforderungen umgesetzt, mahnt aber Änderungen an.

"Nach 20 Jahren werden Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung endlich
gleichgestellt", sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Für diese
und andere Verbesserungen hat der VdK jahrelang gekämpft. Ausdrücklich bedankt
sich Mascher bei allen Mitgliedern, Mitarbeitern und Unterstützern, die den VdK
dabei aktiv unterstützt haben.

Schon die VdK-Kampagne "Pflege geht jeden an" 2011 hat große Aufmerksamkeit,
insbesondere für die Situation pflegender Angehöriger, erzielt.

Mit der Kampagne

2014 rückte der VdK gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
die Anliegen der Menschen mit Demenz in die Öffentlichkeit.

Ein besonders starkes Signal war, dass in nur knapp vier Wochen im April 2014
über 200.000 Unterschriften für eine VdK-Petition an den Bundestag für eine
große Pflegereform zusammenkamen. Und nicht zuletzt hat die im November 2014
eingereichte Verfassungsbeschwerde des VdK für menschenwürdige Pflege in
stationären Einrichtungen viel Wirbel im politischen Berlin verursacht.
"All dies schlägt sich im neuen Pflegegesetz nieder", ist die VdK-Präsidentin
überzeugt.

Kernpunkt ist die neue Beurteilung von Pflegebedürftigkeit, von der 500.000 mehr
Menschen als bisher profitieren sollen. Künftig werden zur Beurteilung der
Pflegebedürftigkeit der Grad der Selbstständigkeit herangezogen und nicht nur
körperliche Einschränkungen. Der VdK begrüßt, dass jeder, der heute
pflegebedürftig ist, mindestens dieselben Leistungen erhalten wird wie aktuell,
auch wenn die Neudefinition möglicherweise zu weniger Anspruch führen würde.
Er fordert jedoch einen ausdrücklich unbefristeten Bestandsschutz.

Leider kommt die Anerkennung für pflegende Angehörige im Gesetz..........

© Dr. Bettina Schubarth

Den kompletten Bericht sowie einen Film:

VdK-TV: Aufgaben der Kommune im Rahmen der Pflege (UT)

und weitere interessante Themen, in der aktuellen VdK Zeitung,
können Sie über den nachstehenden Link lesen:

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