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2018-05-17 Gewalt in Heimen und Psychiatrien
Terminvorschau:
VdK-Stammtisch Münchingen 9. Juni 2018 um 17 Uhr.
VdK Cafe Türmle Korntal 20. Juni 2018 um 15 Uhr.
VdK-Ausflug Blaubeuren 5.Juli 2018 um 8:15 Uhr.
„Stiftung Anerkennung“ und Hilfe beim VdK
Seit 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe mit dem Ziel, früher in Behindertenheimen und Psychiatrien erlittenes Leid anzuerkennen. In der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle stehen die Diplom-Sozialarbeiter Jutta Wehl und Frank Hapatzky zur Verfügung, denn der Sozialverband VdK ist Träger der baden-württembergischen Beratungsstelle der bundesweiten Stiftung. Dort können Menschen, die früher als Minderjährige in Behindertenheimen und stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht (körperliche, seelische, sexualisierte Gewalt oder Kinderarbeit) erlebten noch bis Ende 2019 ihren Antrag auf Leistungen der Stiftung stellen. Es kann pauschal 9000 Euro oder auch eine einmalige Rentenersatzleis-tung von bis zu 5000 Euro geben, wenn die Kinder und Jugendlichen unentgeltlich arbeiten mussten.
Es geht um Unrechterfahrungen in Heimen vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 75 (DDR vom 7. Oktober 49 bis 2. Oktober 1990). Kontakt: 07 11/61956-0/-60/-61, stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de oder stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl@vdk.de. Allgemeines Infotelefon 0800/221 221 8 sowie www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.
Der Sozialverband VdK vertritt die Rechte und Interessen von Behinderten, Rent-nern, Pflegebedürftigen und sozial Benachteiligen bei Streitfällen mit dem Sozial-amt oder bei anderen sozialrechtlichen Fällen. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Vorstand Dr. Otto Koblinger, 07150-959795