Seiteninhalt
2012-08-16 Zuschußrente für Frauen
Zuschussrente für Frauen
Der Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Alterssicherung (Zuschussrente) von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist aus Sicht des Sozialverbands VdK vollkommen unzureichend..
Selbst das nachgebesserte Gesetzespaket enthält wenig wirksame Lösungen, die uns im Kampf gegen die drohende Altersarmut bei Frauen voran bringen.
Der Gesetzesentwurf der Ministerin von der Leyen suggeriert, dass Frauen, die Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, nun automatisch Anspruch auf 850 Euro Rentehätten. Doch diese Summe ist nur der Maximalanspruch.
Für die meisten Frauen mit Kindern sind die Voraussetzungen fern der Lebenswirklichkeit.
40 Versicherungsjahre (später 45), davon 30 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt (später 35), und dazu noch lange Jahre der privaten Vorsorge sind Voraussetzungen, die nur wenige Frauen erfüllen können. Also werden die meisten Frauen durch dieses Gesetz nicht vor der Grundsicherung geschützt.
Außerdem enthält der Gesetzesvorschlag auch weiterhin keine Anerkennung für die drei Jahren Kindererziehungszeit von Kindern, welche vor 1992 geboren wurden.
Als Erfolg wertet der VdK die Umsetzung seiner Forderungen nach höheren Investitionen für Rehabilitationsmaßnahmen, um Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden,
Auf Ablehnung des VdK stößt das Vorhaben der Ministerin, den aktuellen Rentenbeitragssatz von 19,6 auf 19 Prozent zu senken. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro sind das nur 9 Euro im Monat. Damit werden weder Arbeitnehmer spürbar entlastet noch die Wirtschaft gestützt. Stattdessen sollten die Mehreinnahmen zur Prävention von Altersarmut eingesetzt werden, worüber gesellschaftlicher Konsens besteht.
Informationen zu den Aufgaben und Ziele des Sozialverbands VdK bekommen Sie vom Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, Tel. 07150-959795.