Sozialverband VdK - Ortsverband Gundelsheim/Offenau
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-gundelsheim-offenau/ID261430
Sie befinden sich hier:

Der Druck steigt: VdK ebnet Weg für weiteres Verfahren

Zweite Revision zur Stichtagsregelung bei EM-Renten beim BSG anhängig

Juristen-Hammer

© Unsplash

Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) kämpfen in einem Musterstreitverfahren für die Aufhebung der Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten. Das Revisionsverfahren ist am Bundessozialgericht (BSG) anhängig (BSG Aktenzeichen: B 13 R 24/20 R). Mit diesem Verfahren haben die Verbände den Weg für weitere Klagen bereitet: Kürzlich erst ist ein zweites Revisionsverfahren zu dem Thema beim BSG zugelassen worden.

Die zweite Klage richtet sich wie die von VdK und SoVD gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern. Denn Bestandsbezieher von EM-Renten sind von schrittweisen Anhebungen der Zurechnungszeit ausgeschlossen. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) hatte zwar zu Ungunsten einer Klägerin entschieden, allerdings die Revision zum BSG zugelassen.

Ausschlaggebend für die Revisionszulassung ist das Musterverfahren von VdK und SoVD, das bereits im vergangenen Jahr angestoßen wurde und nun seit einigen Monaten beim BSG anhängig ist. Damit haben die beiden Verbände dem aktuellen Verfahren den Weg geebnet. Bei der Weiterleitung der Klage an das BSG hatte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht explizit auf das bereits anhängige Verfahren der Sozialverbände hingewiesen.

Die Zulassung der Revision vor dem BSG war im vergangenen Jahr ein großer Erfolg für den VdK. Denn das Gericht lehnt die meisten Nichtzulassungsbeschwerden für eine Revision ab. Im Jahr 2019 waren laut BSG nur rund acht Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich.

Das BSG hat nun zu entscheiden, ob es das Verfahren zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiterleitet oder die Revision abweist. Dann würden die Verbände das BVerfG anrufen.

Die Sozialverbände wollen mit diesem Musterstreitverfahren vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass die Ungleichbehandlung von EM-Rentner rechtswidrig ist. Jörg Ungerer, Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung in Berlin, erklärt: „Jedes weitere Revisionsverfahren in der Sache macht deutlich, wie wichtig eine letztendliche Klärung vor dem obersten deutschen Gericht ist.“

Außenansicht des Bundessozialgerichts in Kassel

© Jurrmann/VdK

Revision begründet


Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-gundelsheim-offenau/ID261430":

  1. Juristen-Hammer | © Unsplash
  2. Außenansicht des Bundessozialgerichts in Kassel | © Jurrmann/VdK
  3. Das Bild zeigt ein Stopschild | © Unsplash

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.