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VdK hilft, Rentenansprüche aus dem Ausland durchzusetzen

26.09.18
Wer seine Rentenansprüche überprüft, sollte auch die Zeiten einbeziehen, in denen sie oder er im Ausland gearbeitet hat. Das vergessen angehende Rentner oft, kann sich finanziell aber für sie lohnen, wie dieser Fall aus der Beratungspraxis des VdK zeigt.

Eine Fahne der Europäischen Union flattert im Wind.

Wer im Ausland gearbeitet hat, kann Rentenansprüche erwerben.© imago/blickwinkel

Das VdK-Mitglied bezieht Erwerbsminderungsrente und hatte früher auch längere Zeit in Salzburg gearbeitet. Dabei erwarb die Frau entsprechende Rentenansprüche, die sie im Jahr 2017 geltend machte. Sie wandte sich an die zuständige Behörde, die Pensionsversicherungsanstalt in Wien. Diese lehnte ihren Antrag auf eine Invaliditätspension aber ab.

Mit dem Ablehnungsbescheid kam das VdK-Mitglied in die Rechtsberatung des VdK Berlin-Brandenburg. Rechtsanwältin Christiane Akinci prüfte den Bescheid. Im Mai 2017 erhob sie für das VdK-Mitglied Klage in Wien, die die dortige Behörde an das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg weiterleitete. Im Verlauf des Verfahrens musste das VdK-Mitglied zur Begutachtung nach Salzburg. Der Kontakt zur Richterin dort sei sehr kollegial gewesen, berichtet die VdK-Anwältin. So habe das Mitglied, das über wenig Geld verfügt, problemlos einen Vorschuss auf die Fahrt- und Unterkunftskosten erhalten.

Positiver Rentenbescheid nach Klage des VdK

Zur mündlichen Verhandlung in Salzburg konnte das Mitglied dann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen. Christiane Akinci musste bei der Verhandlung nicht zugegen sein, sondern konnte sich vertreten lassen. Das sparte nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. „Die sogenannte Arbeiterkammer hat die Vertretung für mich übernommen“, erzählt sie. Eine österreichische Besonderheit.

Bei der Arbeiterkammer handele es sich um eine Art „staatlichen VdK“, so Akinci. Der Vertreter der Arbeiterkammer gewann am 8. März 2018 den Prozess vor dem Sozialgericht Salzburg. Das Ergebnis: ein positiver Rentenbescheid über 151 Euro monatlich für das VdK-Mitglied aus Berlin. „Mit 151 Euro kann man aus Hartz IV herauskommen und dann Wohngeld beantragen und hätte nichts mehr mit den Ämtern zu tun“, gibt die VdK-Rechtsanwältin zu bedenken. Es lohnt sich also, Ansprüche sorgfältig zu prüfen und durchzusetzen. Hierbei hilft der Sozialverband VdK gerne. Informieren Sie sich über unsere Beratung.

Rentenansprüche durchsetzen lohnt sich

„Immer noch verzichten zu viele, die etwa drei bis fünf Jahre im Ausland gearbeitet haben, auf ihre rechtmäßig erworbenen Ansprüche, oder es ist ihnen zu umständlich, diese zu beantragen“, so Christiane Akinci.

Viele Länder haben mittlerweile Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Informationen, Auskunft und Hilfe, auch bei fremdsprachigen Anträgen, gibt es bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern.

Übrigens muss man auch auf Renten aus EU-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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  1. Eine Fahne der Europäischen Union flattert im Wind. | © imago/blickwinkel
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  3. Ein Hängeregister, auf dem das Wort "Rentenversicherung" steht. | © VdK

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