Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Friedrichshall
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Sozialer Neustart beim Heizungsgesetz erforderlich!

  • Klimaschutzpläne der Ampelkoalition dürfen nicht zur sozialen Spaltung führen

  • Einkommen und Vermögen müssen die Grundlage der Umtauschpflicht bilden – nicht das Alter der Hauseigentümer!

  • Förderung in Form eines „Klimabonus“ muss auch für gemeinwohlorientierte Wohnbaugesellschaften möglich sein

Die Abstimmungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Deutschen Bundestag verzögert sich. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert daher von der Bundesregierung, die gewonnene Zeit zu nutzen und das Gebäudeenergiegesetz vor allem unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zu korrigieren.

Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, plädiert dafür, das umstrittene Heizungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Denn mit der geplanten Grundförderung sei die finanzielle Belastung beim Heizungsumtausch für Hauseigentümer ohne Rücklagen genauso hoch wie bei den „Superreichen“. Daher müsse bei den Fördermitteln zwingend eine soziale Staffelung nach Vermögen sowie Einkommen bzw. Rente erfolgen. „Klimaschutzpläne dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Altersvorsorge verlieren! Der aktuelle Entwurf des Heizungsgesetzes bedroht die Existenz von Eltern, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um ihren Kindern etwas zu hinterlassen, aber sich eine Sanierung nicht leisten können. Im schlimmsten Fall profitieren lachende Dritte wie Immobilienspekulanten von der Umtauschpflicht“, führt Hotz weiter aus.

Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg appelliert weiter an die Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter bei den Gesetzesplänen nicht zu benachteiligen. Immerhin wohnen 58 Prozent der deutschen Haushalte zur Miete. Steigende Mietspiegel und explodierende Nebenkosten belasten diese bereits massiv – weitere Mieterhöhungen nach einem durchgeführten Heizungsumtausch sind so gut wie sicher. Denn der angekündigte „Klimabonus“ ist aktuell Privateigentümern und im Gebäude wohnenden Kleinvermietern mit bis zu sechs Wohneinheiten vorbehalten.

Demnach fallen auch von den gemeinwohlorientierten Wohnbaugesellschaften nur rund 25 Prozent unter diese Förderung – für den Austausch der Heizungsanlagen müssen diese in den kommenden 20 Jahren rund 61 Milliarden Euro ausgeben. Ohne Förderung des Bundes ist aus unserer Sicht eine Anpassung der geminderten Mieten unausweichlich: Prognosen gehen von Mieterhöhungen von bis zu 20 Prozent aus. „Mieten muss in Deutschland bezahlbar bleiben!“, erklärt Hotz: „Damit der soziale Wohnungsbau erhalten bleibt, müssen hierfür Fördermittel bereitgestellt werden, um deutlichen Mieterhöhungen vorzubeugen.“

Ferner rät der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. der Bundesregierung, die Sommerpause aktiv für eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes zu nutzen und sich dabei nicht strikt auf eine einzelne Heizungstechnik zu fokussieren. Stattdessen sollten unter den Gesichtspunkten von Klimaschutz und CO2-Neutralität innovationsoffen auch alternative, zukünftige Technologien für Gebäudesanierungen in Betracht gezogen werden.

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