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Mitglied werden
- 210324_VdK-Beitrittserklaerung BFH.pdf (738.6 KB, PDF-Datei)
- VdK-Satzung.pdf (1.6 MB, PDF-Datei)
Mitgliedsbeiträge: Hauptmitglied:
72,00 € pro Jahr
Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder*:
36,00 € pro Jahr
Jungmitglieder (bis 35 Jahre):
36,00 € pro Jahr
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel:
36,00 € pro Jahr
[Nachweis erforderlich]
weitere Kinder*:
18,00 € pro Jahr
Familie** (Ehepartner und Kind(er)):
126,00 € pro Jahr
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
* Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.