Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Friedrichshall
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Lauterbach und Lindner haben den Warnschuss überhört: „Das Pflegedefizit war absehbar!“

  • Marode Pflegeversicherung braucht schnelles Handeln statt politischer Ränkespiele
  • VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
  • Senkung des Beitragssatzes durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ermöglichen

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) startet mit einem Minus von 2,2 Milliarden Euro ins Jahr 2023. „Die Politik muss endlich handeln“, mahnt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert seit Jahren eine Reform der Pflegeversicherung und appelliert an die Politik, von einer einseitigen Erhöhung des Beitragssatzes zulasten kleinerer und mittlerer Einkommen abzusehen. Stattdessen sollte die Beitragsbemessungsgrenze angepasst sowie die private Pflegeversicherung in die Pflicht genommen werden.

Dieses Pflegedefizit war absehbar, erklärt der VdK-Ehrenvorsitzende Roland Sing. Der Pflegeexperte führt aus: „Die SPV erbringt Leistungen, die eigentlich von allen Steuerzahlern getragen werden müssen. Zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge von Pflegepersonen in Höhe von 3,2 Milliarden sowie die Beitragspauschalen für die Bezieher des Bürgergeldes von voraussichtlich weiteren 2 bis 3 Milliarden Euro im Jahr.“ Zu diesen sogenannten versicherungsfremden Leistungen zählen ebenfalls die Pandemiekosten, von denen rund 4,7 Milliarden Euro noch nicht vom Bund erstattet wurden.

Für die Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung benötigt das Gesundheitsministerium Milliarden – gleichzeitig verfügt die private Pflegeversicherung über Rücklagen in Höhe von zuletzt 36 Milliarden Euro. Aktuelle Zahlen liegen nicht vor. Der Sozialverband VdK fordert daher seit Jahren einen Risiko-/Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, solange es keine Pflegevollversicherung gibt. „Das Leistungsspektrum beider Pflegeversicherungen ist identisch. Jedoch versichert die private Pflegeversicherung gesündere und zahlungskräftigere Personen, hat also ein geringeres Risiko“, kritisiert Sing und führt weiter aus: „In einer alternden Gesellschaft brauchen wir mehr Geld für eine menschenwürdige Pflege! Es ist die Aufgabe der Politik, diese finanziellen Mittel bereitzustellen.“

Um die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung langfristig zu sichern, sind das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium in der Verantwortung. „Finanzminister Christian Lindner verweigert sich aktuell für Stabilisierungsmaßnahmen, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren!“, kritisiert der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hotz: „Die Zeit drängt. Lauterbach und Lindner müssen zusammenarbeiten, um die finanziellen Lücken zu schließen und die soziale Pflegeversicherung auch auf Dauer zu stabilisieren.“

Der VdK Baden-Württemberg warnt, dass eine alleinige Erhöhung des Beitragssatzes – wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplant – den Fehlbetrag der SPV nicht ausgleichen kann. Stattdessen belastet diese Maßnahme einseitig die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert daher eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege. Hotz: „Sie sollte in einem ersten Schritt zumindest auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben werden. Außerdem sollte die Bemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten ausgedehnt werden, denn dadurch würde es insgesamt zu einer Senkung des Beitragssatzes kommen.“

Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang auf den Anteil der Pflege am Bruttoinlandsprodukt hin. Dieser ist seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 nicht angestiegen: Damals betrug er ca. 0,2 Prozent des BIP. Trotz alternder Gesellschaft ist der Anteil seither sogar gesunken und belief sich 2019 nur noch auf 0,12 Prozent.

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