Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Friedrichshall
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-friedrichshall/ID281183
Sie befinden sich hier:

Der Sozialverband VdK informiert

Für viele Menschen ist der Alltag von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestimmt. Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder ein Unfall kann das Leben nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige auf den Kopf stellen. In diesem Newsletter geht es um den Grad der Behinderung und um die Reha für pflegende Angehörige. Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert? Wer kümmert sich, wenn ich mich nicht mehr kümmern kann? Wir informieren, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Damit sich die Grundbedingungen dauerhaft für alle Menschen verbessern, macht sich der
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. aktuell medienwirksam für das Thema Pflege stark und appelliert an die Politik.

Außerdem: Auch im Alter sicher im Verkehr – Angebote der Landesverkehrswacht für Seniorinnen und Senioren...

Lesen Sie Spannendes aus dem Sozialrecht, der Sozialpolitik und der Solidargemeinschaft.

Sozialverband VdK - Im Mittelpunkt der Mensch

Logo Sozialrecht

© VdK

Antrag auf Erhöhung des Behinderungsgrades

Vorsicht vor Fallstricken!

Ausweis

© Bjoern Wylezich/adobe.com

Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung immer größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag bzw. ein Änderungsantrag lohnen.

Ein Neufeststellungsantrag bringt Chancen, birgt aber auch Risiken. Wichtig ist zu wissen, dass es keinen Bestandsschutz für einen Grad der Behinderung (GdB) gibt. Der GdB kann unter bestimmten Voraussetzungen auch herabgesetzt werden, was zum Verlust des Schwerbehindertenstatus führen kann. Haben sich beispielsweise die Versorgungsmedizinischen Grundsätze für die Bewertung von Funktionsbeeinträchtigungen verändert, kann das also dazu führen, dass man mit einem niedrigeren Grad der Behinderung aus dem Antragsverfahren wieder heraus kommt.

Um das zu verhindern, empfehlen wir jeder betroffenen Person, sich beim Sozialverband VdK vorab beraten zu lassen. Denn es kommt auf den Einzelfall und die jeweilige Rechtslage an!

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin.

„VdK gibt dir Recht!“

Worauf Sie beim Antrag auf Erhöhung des GdB noch achten müssen, erklärt Ronny Hübsch in diesem Kurzvideo. Der VdK-Jurist reißt ein komplexes Thema an und gibt erste Einblicke und konkrete Hilfestellung bei dieser Rechtsfrage. Unabhängig, kompetent, einfach.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-friedrichshall/ID281183":

  1. Logo Sozialrecht | © VdK
  2. Ausweis | © Bjoern Wylezich/adobe.com

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.