Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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Behinderten Pauschalen verdoppelt

Achtung, Betroffene, nach erfolgtem Beschluss der Bundesregierung sind ab dem 01. Januar 2021 die bis lang gültigen Freibeträge verdoppelt worden!
Um die angekündigten Steuererleichterungen nutzen zu können, sollte der berechtigte Personenkreis seinen
Bescheid auf Gültigkeit prüfen und ggf. auf den neuesten Stand bringen lassen, rät der Sozialverband VdK
Erstmals Gebrauch von der Änderung kann bei der Steuererklärung im nächsten Jahr gemacht werden.

Einfacher Steuern sparen Die Höhe des pauschalen Freibetrags ist ab hängig vom festgestellten Grad der Behinderung (GdB).
Ab GdB 50 kann ein Schwerbeschädigter künftig 1.140 Euro geltend machen (bisher lediglich 570 Euro) ,
Hilflose und Blinde mit Merkzeichen „H“ bzw. „Bl“,
unabhängig vom GdB, hingegen 7. 400 Euro (bislang 3.700 Euro).
Erstmals wird auch ein GdB 20 mit 384 Euro berücksichtigt.
Wer einen Grad unter 50 hat, muss somit keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen

Ausgabenhöhe prüfen Erst wenn die tatsächlichen Aufwendungen (nach Abzug des Eigenanteils) über der Pauschale liegen, lohnt sich eine Einzelabrechnung .
Heben Sie daher alle relevanten Belege auf !
Bei behinderungsbedingten Fahrtkosten sollen den bisherigen Einzelnachweisen zwei neue Pauschbeträge folgen:
Für geh- und steh behinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder von mindestens 70 und Merkzeichen „G“ st von 900 Euro die Rede, bei Vorlage der Merkzeichen a G“ und „H“ 4.500 Euro.
Sonstige außergewöhnlichen „atypischen“ Belastungen (für div. Arztbesuche, Pflegebedarf, Medikamente,
Kuren usw.) können zusätzlich steuermindernd angesetzt werden.
Diese sind weiterhin in ihrer Höhe unbeschränkt, werden allerdings durch eine zumutbare Belastung gemindert.

Hilfe vor Orth Kontaktieren Sie bei Bedarf eine kompetente Person Ihres Vertrauens, die betriebliche Schwerbehindertenvertretung
oder eine fachkundige Steuerberatung. VdK - Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, sich in Fragen der Schwerbehinderung
an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle zu wenden. Diese helfen gern weiter.

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