Seiteninhalt
Gemeinnützigkeit
Ein Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern. Der gemeinnütziger Zweck muss in der Satzung verankert sein. Das Finanzamt prüft und bescheinigt die Gemeinnützigkeit!
Gemeinnützigkeit beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
- Förderung des Wohlfahrtswesens / Allgemeinheit (vornehmlich im Landesverband)
- Förderung best. Personengruppen / z.B. Menschen mit Behinderung (vornehmlich im Ortsverband)
- Siehe: OV-Satzung §2.4 Verbandszweck
Vorteile:
- Positive Außenwirkung
- Steuerliche Vorteile: Ersparnis von ca. 2 Mio. Euro jährlich alleine durch wegfallende Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge
- Keine Versteuerung bei Schenkungen oder Erbschaften
- Wir dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die wiederum vom Spendenden steuerlich abzugsfähig sind
Gemeinnützigkeit wird gefährdet,
- wenn Geld falsch ausgegeben wird!
- wenn Geld nicht rechtzeitig ausgegeben wird (innerhalb von zwei Jahren)!
Gut zu wissen:
- Jede Verbandsstufe muss für sich selbst gemeinnützig sein - und kann im Zweifel die Gemeinnützigkeit auch verlieren!
Lockerung seit Corona: Alle gemeinnützigen Vereine, die unter 45.000 Euro Einnahmen haben, sind derzeit von der zeitlichen Frist befreit.