Sozialverband VdK - Ortsverband Neckarsulm
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Was Sie schon immer über den VdK wissen wollten

VdK gestern

Was bedeutet VdK?

Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen

"Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen
und Sozialrentner Deutschlands e. V."

In den vergangenen 60 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopfer-verband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt.

Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V.

VdK

© VdK - Deutschland

VdK heute

Sozialverband VdK Deutschland

Wir sind ...

  • der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands
  • eine gemeinnützige und überparteiliche Interessenorganisation aller Sozialversicherten und Menschen mit Behinderungen in Deutschland
  • eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
  • parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig

Wir vertreten ...

  • über 1,8 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit rund 8000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentnerinnen/Rentner, Senioren, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Eltern, Alleinerziehende, Kinder, arme Menschen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose, Sozialversicherte und alle Menschen, die Hilfe und Rat im Sozialrecht benötigen.

Wir stehen für ...

  • soziale Gerechtigkeit
  • bezahlbare Gesundheitsleistungen
  • Inklusion in allen Bereichen
  • eine sichere Rente
  • eine menschenwürdige Pflege

Wir bieten ...

  • umfassende Fachkompetenz und über 60 Jahre Erfahrung im Sozialrecht
  • kompetente Beratung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung

Die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK ist das Sozialrecht. Die Beratung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen. Hauptamtliche Juristen beraten und vertreten Sie in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Arbeitssuchende
  • Soziales Entschädigungsrecht

Quelle: VdK - Deutschland

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