Sozialverband VdK - Ortsverband Neckarsulm
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Barrierefreiheit - allgemeine Erklärung

Eine der Grundlagen ist in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Was bedeutet Barrierefreiheit?

"Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Sie steht für unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung aller Menschen, d.h. dass jeder alles betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitestgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann. Barrierefreiheit ist keine Speziallösung für Menschen mit Behinderungen, aber für deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unverzichtbar.

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Im Einzelnen bedeutet das:

Gestaltete Lebensbereiche Alles, was von Menschen gestaltet wird, sollte auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. So sollte es Menschen mit Behinderung nicht nur möglich sein, z.B. problemlos alle Gebäude und Wege zu benutzen, sondern auch Automaten, Handys, oder Internet-seiten.

Zugänglich und nutzbar Eine Einrichtung muss nicht nur stufenlos (z.B. mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können, so dass auch beispielsweise Informationen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung verfügbar sind.

In der allgemein üblichen Weise Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, so ist der Zugang nicht "in der allgemein üblichen Weise" gewährleistet.

Ohne besondere Erschwernis Der Zugang und die Nutzung sollen für behinderte Menschen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, wie z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung.

Grundsätzlich ohne fremde Hilfe Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele behinderte Menschen eine Einrichtung allein nutzen können, z. B.

  • ein blinder Mensch kann ein Gerät mit Hilfe einer akustischen Ausgabe oder taktil erfassbar alleine bedienen
  • ein(e) Rollstuhlfahrer/in kann einen Ort selbst erreichen und muss nicht getragen oder geschoben werden

Ist dies wegen der Art der Behinderung oder der Art des Angebotes nicht möglich, so ist Barrierefreiheit nur dann gegeben, wenn der Anbieter die notwendige Hilfe bereitstellt (beispielsweise.die Bedienung der mobilen Rampe eines Busses) bzw. der Mensch mit Behinderung die notwendigen Hilfsmittel oder Assistenzpersonen (z.B. Blindenführhund, Dolmetscher) mitnehmen und einsetzen darf.

Die Herstellung von Barrierefreiheit muss daher im Interesse aller Menschen und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgen. Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist

Ausschnitt aus Kampagne

Barrierefreiheit von unentbehrlich bis komfortabel© VdK

Quellen: WIKIPEDIA / Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen / Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht

Großes Verbändebündnis macht sich für eine Gesellschaft ohne Hindernisse stark
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2016 veröffentlicht ein Bündnis aus BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen), vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Sozialverband VdK und weiterer Verbände eine Erklärung zur Barrierefreiheit. | weiter ▶

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