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KW 48 Neue Grundrente ab Januar 2021 vorgesehen
Neue Grundrente ab Januar 2021 vorgesehen Die neue Grundrente, auf die sich die Große Koalition kürzlich verständigt hat, soll ab Januar 2021 gelten. Sie bezweckt, dass Menschen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt haben, eine Rente bekommen, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – wie beispielsweise die 35-jährige Beitragszahlung, wobei diese Beitragsleistung mehr als 30 Prozent aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdieners betragen muss. Der ausgehandelte Kompromiss soll sowohl für Neu- als auch für Bestandsrentner gelten. Im Gegensatz zur Grundsicherung soll es bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung geben, aber eine Einkommensprüfung durch automatisierten Datenabgleich der Deutschen Rentenversicherung mit den Finanzämtern – wobei Freibeträge zu berücksichtigen sind. Bis zu 1,5 Millionen Menschen sollen profitieren können. Wie der Sozialverband VdK und das Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg den Kompromissbeurteilen, findet sich unter www.vdk.de/bawue
Hans Kuhnle
1.Vorsitzender