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2009-11-26 Neue Berufskrankheiten
Fünf neue Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Leiden, bei denen Betroffene Anstrengungen oder Stoffen in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Wenn Fliesenleger jahrelang auf Knien arbeiten, können sie bestimmte Knieprobleme nun als Berufskrankheit geltend machen.
Bei einem Installateur, der seine Knie jährlich in 200 Arbeitsschichten je 2 Stunden belastet, beginnt ein Anspruch zum Beispiel erst nach 32 Jahren. Ein Fliesenleger, der seine Knie 4 Stunden pro Arbeitsschicht anstrengt, erreicht das Limit nach 16 Jahren.
Auf der Berufskrankheitenliste befinden sich seit Juli 2009 vier weitere Leiden, die durch die Arbeit entstehen können: Lungenfibrose, Bluterkrankungen durch Benzol, Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK.
Bei anerkannter Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit auf eine entsprechende Rente. Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz bei Streitigkeiten.
Informationen zu den Zielen und Leistungen des Sozialverbands VdK erhalten Sie vom Vorstand, Dr. Otto Koblinger, Tel.: 07150-959795.
Bilder von unserer 60-Jahr-Feier: Kneipp-Aktivierung