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2023-08-03 Pflegegeld nicht pfändbar
Termine:
VdK-Ausflug am Mi. 13. Sept. 2023 in den „Tiefen Stollen“ und die schöne Abteikirche Neresheim. Anmeldung läuft.
VdK-Gesundheitstag am 16. Sept. 2023 Liederhalle Stuttgart -Karten bestellen und uns bitte Bescheid geben.
Auch der VdK geht in die Sommerpause und wünscht Ihnen ebenfalls schöne Ferien. Seien Sie also nicht enttäuscht, falls der gewohnte VdK-Bericht in den nächsten 6 Wochen einfach mal ausbleibt.
Viele Ratschläge und wichtigen Informationen finden Sie auf www.vdktv.de und über unsere Homepage
Pflegegeld ist steuerfrei und darf nicht gepfändet werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Oktober 2022 entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt (Aktenzeichen IX ZB 12/22). Das bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen.
Achtung: Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.
Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.
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