1. Juni 2023

Ein Recht auf Auszeit

Auch pflegende Angehörige müssen sich mal erholen. Über die Verhinderungspflege können sie sich für mehrere Stunden und Tage zu Hause vertreten lassen.

Eine pflegebedürftige Frau im Rollstuhl spricht mit dem Pflegepersonal.
Die Liebsten in guten Händen wissen, ist eine der Grundvoraussetzungen, dass die Erholung auch gelingen kann. | © stock.adobe.com/PeopleImages

Verhinderungspflege ist für geplante Auszeiten vorgesehen, beispielsweise für eine Reha oder einen Urlaub, aber auch stundenweise etwa für einen Arzt- oder Friseurbesuch. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Sie wird bei der Pflegekasse der oder des Pflegebedürftigen beantragt.

Und so geht es

Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Webseite ein Antragsformular zum Herunterladen bereit. Wer keinen Computer hat, kann sich das Dokument auch zusenden lassen. Zu den Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden, zählen unter anderem die Pflegeversicherungsnummer, die Dauer der Pflegebedürftigkeit, der Verhinderungsgrund und -zeitraum sowie eventuell die Angaben zur Person, die während der eigenen Abwesenheit die Pflege hauptsächlich übernimmt. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Für die Abrechnung stellt der Pflegedienst oder die Ersatzpflegeperson eine Rechnung aus. Diese wird zusammen mit einem ausgefüllten Abrechnungsformular bei der Pflegekasse eingereicht. Ratsam ist es, sich von allen Dokumenten eine Kopie zu erstellen.

Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, die Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beziehen. Pro Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1612 Euro. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er zum Jahresende.

Ali

Infos und Beratung

Für Informationen zur Rehabilitation und Verhinderungspflege oder bei Fragen zur Antragsstellung stehen die Rechtsberaterinnen und -berater des VdK Hamburg allen Mitgliedern gern zur Verfügung (montags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr sowie dienstags von 12 bis 15 Uhr).

(0 40) 40 19 49-0

Schlagworte Verhinderungspflege | Rehabilitation

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

Der VdK in den sozialen Medien

Der VdK Deutschland bei Instagram


Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
Wenn Sie in einem Bereich des Sozialrechts Rat, Hilfe oder Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Landesgeschäftsstelle.


Download

Stehend in einer Reihe die fünf Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
Blick auf die Kaffeetafel
Hier informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen und Versammlungen der Ortsverbände.
Blick auf einen Hamburger Seniorentag
Download der Satzung des Sozialverbandes VdK Hamburg
Symbolbild: VdK Telefonzentrale
Einen Termin vereinbaren. Sich über die Adresse und die Öffnungs- und Sprechzeiten informieren.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.