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Auch pflegende Angehörige müssen sich mal erholen. Über die Verhinderungspflege können sie sich für mehrere Stunden und Tage zu Hause vertreten lassen.
Verhinderungspflege ist für geplante Auszeiten vorgesehen, beispielsweise für eine Reha oder einen Urlaub, aber auch stundenweise etwa für einen Arzt- oder Friseurbesuch. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Sie wird bei der Pflegekasse der oder des Pflegebedürftigen beantragt.
Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Webseite ein Antragsformular zum Herunterladen bereit. Wer keinen Computer hat, kann sich das Dokument auch zusenden lassen. Zu den Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden, zählen unter anderem die Pflegeversicherungsnummer, die Dauer der Pflegebedürftigkeit, der Verhinderungsgrund und -zeitraum sowie eventuell die Angaben zur Person, die während der eigenen Abwesenheit die Pflege hauptsächlich übernimmt. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Für die Abrechnung stellt der Pflegedienst oder die Ersatzpflegeperson eine Rechnung aus. Diese wird zusammen mit einem ausgefüllten Abrechnungsformular bei der Pflegekasse eingereicht. Ratsam ist es, sich von allen Dokumenten eine Kopie zu erstellen.
Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, die Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beziehen. Pro Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1612 Euro. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er zum Jahresende.
Ali
Für Informationen zur Rehabilitation und Verhinderungspflege oder bei Fragen zur Antragsstellung stehen die Rechtsberaterinnen und -berater des VdK Hamburg allen Mitgliedern gern zur Verfügung (montags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr sowie dienstags von 12 bis 15 Uhr).
(0 40) 40 19 49-0
Schlagworte Verhinderungspflege | Rehabilitation
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