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So bekommt man einen Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein gültiger Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch.

Der Schwerbehindertenausweis

© Klempax

Ist der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, erhalten Antragsteller einen Feststellungsbescheid. Ist der Grad der Behinderung dort mindestens 50, wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die sich daraus ergebenden Leistungen und Ansprüche müssen in der Folge zusätzlich beantragt werden. So kann unter anderem früher in Rente gegangen werden. Das ist auch ohne Abzüge möglich. Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Als Erstes sollte Rücksprache mit dem eigenen Hausarzt gehalten werden, der nähere Informationen geben kann.
In diesem ist der Grad der Behinderung, eventuelle Merkzeichen und die Dauer der Gültigkeit festgehalten.

So können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen:
Ab einem bestimmten Grad der Behinderung gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. In der Folge kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, durch den die gesundheitliche Beeinträchtigung nachgewiesen werden kann. Dieser Ausweis bringt dem Träger einige Vorteile nach dem Sozialgesetzbuch IX, beispielsweise bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst der Grad der Behinderung festgestellt werden.

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“, so wird eine Behinderung im Sozialgesetzbuch definiert. Auf einer Skala von 10 bis 100 wird in Zehner-Schritten festgestellt, wie schwer der Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist.

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 und maximal 50 aufweist, gilt als behinderter Mensch. Ab einem Grad von 50 ist ein Mensch schwerbehindert, kann also einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Antrag kann beim Versorgungsamt oder den Bezirksämtern gestellt werden. Hinzugefügt werden sollten alle erforderlichen medizinischen Unterlagen. Zusätzlich zum Grad der Behinderung können bestimmte Merkzeichen festgestellt werden, die auf dem Ausweis nachgewiesen ausgewiesen sind.

Die Merkzeichen werden auf dem Schwerbehindertenausweis neben dem Grad der Behinderung angezeigt. Diese Merkzeichen können Arbeitgebern, Arbeitsagenturen oder Finanzämtern bei der Einstufung der Gesundheitsbeeinträchtigung helfen. Folgende Merkzeichen gibt es:

„G“ – erhebliche Gehbehinderung: Mensch kann kurze Strecken zu Fuß nur mit großer Schwierigkeit zurücklegen.
„B“ – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson: Bei der Nutzung von Bus und Bahn auf fremde Hilfe angewiesen.
„aG“ – außergewönliche Gehbehinderung: Person kann sich nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb eines Fahrzeugs bewegen (dauerhafte Rollstuhlbenutzung).
„RF“ – Befreiung von Rundfunkgebühren: Insbesondere für schwer sehbehinderte oder hörgeschädigte Personen.
„Gl“ – Gehörlos: Auf beiden Ohren taub oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen.
„Bl“ – Blind: Person, der das Augenlicht vollständig fehlt oder das Sehen stark beeinträchtigt ist.
„H“ – Hilflosigkeit: Tagesablauf kann nur mit erheblicher fremder Hilfe bewältigt werden.
„TBL“ – taubblind: Menschen, die taub und blind sind.

Ist der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, erhalten Antragsteller einen Feststellungsbescheid. Ist der Grad der Behinderung dort mindestens 50, wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die sich daraus ergebenden Leistungen und Ansprüche müssen in der Folge zusätzlich beantragt werden. So kann unter anderem früher in Rente gegangen werden. Das ist auch ohne Abzüge möglich. Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Als Erstes sollte Rücksprache mit dem eigenen Hausarzt gehalten werden, der nähere Informationen geben kann.

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