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Nachteilausgleiche für Schwerbehinderte
Nachteilsausgleiche im Sozialgesetzbuch IX
Ein wesentliches Ziel des Sozialgesetzbuchs IX ist es, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Das SGB IX und verschiedene Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen, Tarifen sowie Institutionen bieten deshalb behinderten Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfe und Einsparmöglichkeiten.
Hier ist ein Teil der Nachteilsausgleiche für Sie zusammengefasst. Sollten Sie an alle Beiträge interessiert sein, empfehle ich, die kostenlosen Bücher bei den Landschaftsverbänden Rheinland oder Westfalen-Lippe zu bestellen.