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Für einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 5,00 Euro pro Person (keine Partner- und/oder Familientarife etc.) können Sie jetzt Mitglied im Sozialverband VdK NRW werden - unter Anerkennung der Satzung: Satzung
Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus:
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So geht es weiter:
Beitrittserklärungen darf der Sozialverband VdK NRW nur als
Originale annehmen. Senden Sie deshalb Ihre ausgefüllte
Beitrittserklärung per Post an den für Sie
zuständigen Kreisverband. Welcher Kreisverband für Sie zuständig
ist, erfahren Sie hier:
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Der Rechtsschutz (wichtige Hinweise)
Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen müssen viele Bürger immer wieder feststellen, dass Anträge auf Rente oder sonstige Sozialleistungen oft erst einmal abgelehnt werden. VdK-Mitglieder brauchen eine solche Ablehnung nicht zu fürchten, denn die juristisch qualifizierten Mitarbeiter unserer Kreisverbände und der acht Rechtsabteilungen in Nordrhein-Westfalen sorgen dafür, dass die Mitglieder zu ihrem Recht kommen. Weil diese Mitarbeiter auf das Sozialrecht spezialisiert sind, ist eine optimale Beratung und Prozessvertretung sichergestellt. Damit es jedoch nicht erst zu einer Ablehnung bei Antragsverfahren kommt, können und sollen sich unsere Mitglieder schon vor der Antragstellung in unseren Geschäftsstellen fachkundig beraten lassen.
Die Gebühren für die Durchführung eines Verfahrens erfragen Sie bitte in unseren Geschäftsstellen (Kreisverbänden) und Rechtsabteilungen.
Neumitglieder, die dem Verband noch nicht ein Jahr angehören, haben bei Inanspruchnahme der Vertretung in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren einen Solidarbeitrag in Höhe von einem Mitgliederjahresbeitrag zu zahlen.
Schlagworte Mitgliedschaft | Beitrittserklärung online | kostenloses Info-Material | Satzung | Anmeldung | Aufnahmeantrag | Beitritt | Mitgliedsbeitrag
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