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Behinderten-Pauschbeträge
Behinderten-Pauschbeträge
Ab 2021 können nun Personen mit einer Behinderung in der Steuererklärung deutlich höhere Pauschbeträge für Grad der Behinderung (GdB) und für behinderungsbedingten Fahrkosten geltend machen.
Pauschbeträge 2021
GdB
20 384 €
30 620 €
40 860 €
50     1.140 €
60     1.440 €
70     1.780 €
80     2.120 €
90     2.460 €
100    2.840 €
Bei behinderten Personen, die hilflos im Sinne des §33b Abs. 6 EStG sind, sowie für Blinde und Taubblinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro.
Fahrtkosten-Pauschale
Im §33 Abs. 2a EStG sind die behinderungsbedingten Fahrkostenpauschalen geregelt.
Der Grad der Behinderung und zusätzlich die Merkzeichen sind maßgebend über die Höhe.
mindestens GdB 80 900 €
GdB 70 mit Merkzeichen G 900 €
Merkzeichen aG, Bl oder H 4.500 €
Neben dieser Pauschale werden keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung angerechnet.
Pauschale für pflegende Angehörige
Wer eine Person mir Pflegegrad pflegt, kann jetzt einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen.
Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 und 5 1.800 €