Sozialverband VdK - Ortsverband Gundelsheim/Offenau
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Gestiegene Krankenkassenbeiträge: Was bedeutet das für Rentner?

Anfang 2023 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Allerdings gab es diesmal keine schriftliche Information darüber, die Versicherten müssen sich selbst informieren, ob sie betroffen sind.

Symbolbild_Eine Hand hält eine Geldbörse in der 80 Euro in Geldscheinen sind, außerdem eine Krankenkassenkarte_

© IMAGO / Fotostand

Eine aktuelle Liste der Krankenkassen und der jeweiligen Zusatzbeiträge bietet derGKV-Spitzenverband onlinean.

Renten sinken durch die Erhöhung

Die Erhöhung der Beiträge macht sich nicht nur auf der Gehaltsabrechnung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bemerkbar, sondern auch bei den Rentnerinnen und Rentnern. Bei ihnen fällt die ausgezahlte Rente niedriger aus. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Dieser Beitrag wird zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen, die andere Hälfte tragen die Versicherten. Auch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können, wird je zur Hälfte von der DRV und den Versicherten getragen. Durch den erhöhten Zusatzbeitrag sinken also die ausgezahlten Renten. Allerdings wird sich dies zum größten Teil erst ab März 2023 bemerkbar machen, da die Rentenversicherungsträger mit der Neuberechnung des Abzugs und Zuschusses zum Krankenkassenbeitrag nicht hinterher kommen.

Krankenkasse wechseln: Wie geht das?

Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Bis Ende Januar 2023 kann gewechselt werden.

Wichtig zu wissen: „Auch wenn die Frist für die Sonderkündigung Ende Januar verstrichen ist, kann man noch wechseln, wenn man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse war. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolgte“, erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger.

Wer die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die alte Krankenkasse übrigens nicht explizit kündigen – die neue Krankenversicherung informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.

Der Versicherte erkundigt sich am besten bei der Krankenkasse seiner Wahl, ob er dort Mitglied werden kann und welches Formular er dafür online oder schriftlich ausfüllen muss. Denn einige Krankenkassen sind nur für Bewohner bestimmter Bundesländer oder Beschäftigte von bestimmten Betrieben offen. Die neue Krankenkasse bestätigt dann den Wechsel. Beschäftigte müssen noch den Arbeitgeber informieren, damit die Sozialversicherungsbeiträge auch an die neue Krankenkassen als Einzugsstelle gehen. Ein formloses Schreiben oder eine Kopie der Bestätigung reichen dafür aus.

Bei der Wahl der Krankenkasse ist es ratsam, neben dem Zusatzbeitrag auch andere Kriterien wie zum Beispiel Zusatzleistungen oder die Zufriedenheit mit Ansprechbarkeit und Service der Krankenkasse zu bedenken.

Rat und Tat | Richtig reagieren, wenn die Kasse anruft!

Wer krankgeschrieben zu Hause ist und einen Anruf von der Krankenkasse erhält, fragt sich: Darf die Krankenversicherung mich überhaupt anrufen und nach meinem Gesundheitszustand fragen? Muss ich am Telefon antworten? Und wie sollte man richtig reagieren, damit es keine ungewollten Konsequenzen gibt, etwa beim Krankengeld oder beim Thema Reha?
cl

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