Sozialverband VdK - Ortsverband Gundelsheim/Offenau
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VdK-Mitglied erhält hohe Rentennachzahlung

Nach einem Widerspruch überweist die Deutsche Rentenversicherung mehr als 80 000 Euro an MS-Patientin

Fünfhundert- und Zweihundert-Euro-Scheine

© pixabay

Anerkennung der Erwerbsminderung, Rentennachzahlung in Höhe von gut 80 000 Euro sowie eine Rente von mehr als 1300 Euro monatlich: Das erreichte Rechtsberaterin Yvonne Bellmann vom VdK Baden-Württemberg für ihre Mandantin. Die 54-jährige Sabine F. ist an Multipler Sklerose erkrankt und war seit vielen Jahren nicht mehr arbeitsfähig. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lenkte erst nach einem Widerspruch des Sozialverbands VdK ein.

Auf dem Schreibtisch von Yvonne Bellmann landen viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente, die zuvor erfolglos waren. Nach einer Ablehnung kommen die Betroffenen häufig erst mit der Unterstützung des VdK zum Ziel. Denn oft werde das Eintrittsdatum in die Erwerbsminderung von der DRV so festgelegt, dass die 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nicht erreicht werden, berichtet Bellmann. Der Antrag wird abgelehnt. Voraus­setzung für eine Erwerbsminderungsrente sind 36 Monate Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor Feststellung der Erwerbsminderung.

Auch Sabine F. wandte sich an den VdK. Ihren Antrag im Mai 2019 hatte die Deutsche Rentenversicherung zunächst abgelehnt. Sie sei zwar seit 17. April 2017 aufgrund der Folgen ihrer MS-Erkrankung erwerbsgemindert, hieß es in dem Schreiben. Allerdings sei sie in den fünf Jahren zuvor nur auf sechs Monate mit Pflichtbeiträgen gekommen. VdK-Rechtsberaterin Yvonne Bellmann forderte die Akte ihrer Mandantin bei der Rentenversicherung an. Daraus ging hervor, dass schon während einer Reha 2014 eine ­teilweise Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden war.

Bellmann legte Widerspruch ein. Die Deutsche Rentenversicherung folgte ihrem Hinweis, den Antrag auf Reha im Juni 2014 nachträglich in einen Rentenantrag umzudeuten. Somit kam ihre Mandantin sogar auf mehr als die erforder­lichen 36 Monate Pflichtbeiträge. Die DRV lenkte ein und kündigte an, ab Juni 2014 Rente nachzuzahlen, aber nur bis April 2017. Die VdK-Rechtsberaterin hakte nach und erwirkte schließlich, dass die Rente auf Dauer bezahlt wird.

Sabine F. freut sich über den Erfolg. Nun soll von dem Geld die Dusche barrierefrei umgebaut werden.

Jörg Ciszewski

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  1. Fünfhundert- und Zweihundert-Euro-Scheine | © pixabay
  2. Längere, gewellte, braune Haare | © Unsplash
  3. Symbolfoto: Eine Justitia-Statue und ein Paragraphen-Zeichen | © Thorben Wengert/pixelio.de

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