Sozialverband VdK - Ortsverband Gundelsheim/Offenau
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100 Jahre Frauenwahlrecht: Meilenstein für Gleichberechtigung

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichbehandlung und politische Teilhabe von Frauen und Männern. Doch auch 100 Jahre später ist die Gleichberechtigung noch nicht in der Realität angekommen. Seit 1919 sind Frauen in keinem Parlament Deutschlands in gleichem Maße vertreten wie Männer.

_Frau wirft einen Wahlzettel in eine Wahlurne_

© imago/xblickwinkel/McPhotox/Begsteigerx

Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Der Weg dorthin war lang und zäh. „Wohl spricht man viel von Freiheit für alle, aber man ist gewöhnt, unter dem Wort ,alle‘ nur die Männer zu verstehen“, schrieb Frauenrechtlerin Louise Dittmer anlässlich der Wahl zur Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche im Jahr 1848, bei der nur Männer zugegen waren. Damals hatten Frauen in Deutschland keine Rechte. Sie durften nicht wählen, nicht selbst bestimmen, wo sie arbeiten und keinen persönlichen Besitz haben. Als Ehefrauen waren sie sozial und ökonomisch abhängig von ihren Männern, waren sie unverheiratet, von ihren Vätern.

70 Jahre später, im Oktober 1918, fordern 58 deutsche Frauenorganisationen in einem gemeinsamen Schreiben an Reichskanzler Max von Baden, Frauen endlich zu den Wahlen zuzulassen. In Berlin versammeln sich mehrere tausend Menschen und machen sich stark für das sofortige Stimmrecht für Frauen. Kurze Zeit später, am 9. November 1918, ruft Philipp Scheidemann die Republik aus. Im Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Verfassung wird festgeschrieben: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

"Den Frauen gegeben, was ihnen zu Unrecht vorenthalten worden ist"

Am 19. Februar 1919 hielt die Sozialdemokratin Marie Juchacz als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung und stellte fest: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein, ein Frauenanteil von 8,7 Prozent.

100 Jahre später ist die Politik in Deutschland immer noch eine Domäne der Männer. 2017 sank der Frauenanteil im Deutschen Bundestag mit 30,9 Prozent auf das Niveau von 1998: Nicht einmal jedes dritte Parlamentsmitglied ist weiblich. Und auch in zahlreichen Länderparlamenten sind die Frauen unterrepräsentiert. Besonders spürbar ist das in der Kommunalpolitik – nur jedes zehnte Rathaus wird von einer Bürgermeisterin geführt.

Soziale und politische Gleichberechtigung

Das Frauenwahlrecht an sich war der Anfang für die soziale und politische Gleichberechtigung. Es vergingen weitere vier Jahrzehnte, bis die Gleichberechtigung im Grundgesetz niedergeschrieben wurde: Während der Frauenbewegung waren es erst Gerichtsurteile, die die Politik im Jahr 1977 dazu zwangen, das Bürgerliche Gesetzbuch zu ändern, damit Frauen ohne Einwilligung des Ehemannes arbeiten durften.

Auch Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ist im Jahr 2018 noch in weiter Ferne, kritisiert der Sozialverband VdK. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen liegt etwa 21 Prozent unter dem der Männer. Hinzu kommt, dass es für viele Frauen nach der Babypause schwierig ist, wieder in den Job einzusteigen. Viele können aufgrund von Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen nur Teilzeit arbeiten. Das führt wiederum dazu, dass ihnen im Alter Armut droht.

Um all das zu verändern, werden Frauen weiterhin ihre politischen Stimmen einsetzen müssen, wie es vor 100 Jahren Arbeiterinnen, Gewerkschafterinnen und Hausfrauen getan haben.

Das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ wird von einer Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin begleitet. Bundesweit finden Aktionen, Veranstaltungen und Ausstellungen statt, die informieren, unterhalten und zum Nachdenken anregen. https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.htmlwww.100-Jahre-Frauenwahlrecht.de

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