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Dem Ortsverband obliegt insbesondere:
- die Vertretung des Verbandes im Bereich des Ortsverbandes
- die Betreuung und Intressenwahrnehmung der Mitglieder
- die Durchführung der Satzung, der satzungsgemäßen Beschlüsse sowie der Anweisungen der übergeordneten Verbandsstufen innerhalb des Ortsverbandsbereichs
- die Werbung neuer Mitglieder
Beratungen werden durch übergeordnete Verbandsstufen durchgeführt
mehr darüber unter Service/Beratung.