Sozialverband VdK - Ortsverband Ahnatal
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-ahnatal/ID260072
Sie befinden sich hier:

Mitgliedsbeitrag

Beitragseinzug
Auszug aus der Satzung in der vom 22. Ordentlichen Landesverbandstag am
6./7.September .2019 beschlossenen Fassung "§ 7 - Beiträge

Der Jahresbeitrag wird in einer Beitragsordnung festgesetzt. Die Beitragsordnung
wird vom Landesverbandstag erlassen. Änderungen können
vom Landesverbandstag und vom Landesausschuss beschlossen werden.
Der Mitgliedsbeitrag kann mit schuldbefreiender Wirkung nur gegenüber dem Landesverband entrichtet werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird im Bankeinzugsverfahren erhoben.
Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Auszug aus der Beitragsordnung in der vom 22. Ordentlichen Landesverbandstag
am 6./7.09.2019 geänderten Fassung

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahres-Mitgliedsbetrag ist 66,00 Euro
Der Jahresbeitrag ist im Voraus zum Beginn eines Kalenderjahres fällig.
Er wird im Bankeinzugsverfahren erhoben. Eine halbjährliche Zahlung ist möglich.
Von der halbjährlichen Zahlung ausgenommen sind Beiträge, die zum Zwecke der
Wartezeit-Erfüllung im Sinne des § 6 Absatz 4 Satz 1 der Satzung entrichtet werden.
Bezahlte Beiträge werden, auch bei Ausscheiden während eines
laufenden Kalenderjahrs, nicht erstattet.

Änderungen können vom Landesverbandstag und vom
Landesausschuss beschlossen werden.

Der SEPA-Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge wird immer zum 1. Werktag im Februar
eines Jahres durchgeführt.
Besteht eine halbjährliche Zahlweise erfolgt ein weitierer Beitragseinzug zum
1. Juli eines Jahres.
Für Neumitglieder, rückwirkende sowie rückständige Beiträge wird zusätzlich
monatlich ein SEPA-Lastschrifteinzug durchgeführt.
Auf dem Begrüßungsschreiben werden Neumitglieder über den wiederholten Beitragseinzug
und dessen Höhe informiert (Prenotifikation).
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Liebe Mitglieder,

Sie können den VdK-Mitgliedsbeitrag bei Ihrer Einkommensteuererklärung (*) angeben.
Da es sich hierbei um einen Betrag bis 300,00 Euro handelt,genügt als Nachweis
der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts.
Die Buchungsbestätigung,zum Beispiel der Kontoauszug
bzw. der Bareinzahlungsbeleg, muss Folgendes enthalten:

Name und Kontonummer/IBAN des Auftraggebers und Empfängers
den Betrag
den Buchungstag
die VdK-Mitgliedsnummer
den Beitragszeitraum

Zusätzlich muss eine vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen erstellte
Erklärung beigefügt werden.
Diese können Sie hier herunterladen, ausdrucken und Ihrem Zahlungsbeleg beifügen:

*) im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassenangeben

?

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-ahnatal/ID260072":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.