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Fristwahrung und Vollmacht

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem Kreisverband in Verbindung setzen. Dazu können Sie die unten stehende Vollmacht ausfüllen und den Bescheid oder den Bescheid und Widerspruchsbescheid per Post senden.

Die Vollmacht ist ausschließlich für Mitglieder des Sozialvebands VdK in Mettmann und darf nur in unserer Geschäftstelle in Mettmann bei uns abgegeben werden. Bitte nicht selbständig beim Kreis Mettmann, der deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse und in anderen Sozialverbänden des VdK's abgeben.
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