Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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VdK fordert mehr Prävention am Arbeitsplatz
Landeskonferenz für Menschen mit Behinderungen im Plenarsaal des Hessischen Landtags

Die diesjährige 32. VdK-Landeskonferenz für Menschen mit Behinderungen am 05. Oktober 2016 im Hessischen Landtag widmete sich dem Thema: "Das Betriebliche Eingliederungsmanagement " effektiv oder reformbedürftig?" Es diskutierten 250 Konferenzteilnehmer aus Politik, Gesellschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeber im überfüllten Plenarsaal des Landtages über die Möglichkeiten, die Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu erhalten. Sie aber insbesondere vor chronischen Krankheiten und Behinderungen zu schützen", sagte der VdK-Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif.

Diskussion im hessischen Landtag

Diskussionsrunde im voll besetzen Plenarsaal des Hessischen Landtages© VdK

2015 mussten in Deutschland rund 175.000 gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Für sie bedeutet das Abschläge bei der Rente von bis zu 10,8 Prozent, so dass sie in vielen Fällen unter das Existenzminimum rutschen und Grundsicherung beantragen müssen.
Für einen Neurentner liegt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente bei 672 Euro.

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert die Abschaffung dieser Abschläge, setzt aber auch auf die Stärkung der betrieblichen Prävention.

§ 84 Absatz 1 SGB IX sieht die Prävention vor. Es sollen frühestmöglich die Interessenvertretungen der schwerbehinderten und gleichgestellten Personen mit einbezogen werden, sofern das Arbeitsverhältnis aus welchen Gründen auch immer gefährdet sein könnte.
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagment (BEM) soll der Arbeitgeber klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann, damit das Arbeitsverhältnis erhalten bleibt. Weiterhin sollen frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eingeleitet werden, um einen krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlust zu vermeiden.
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen sieht insbesondere im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein brauchbares Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.

Nach Einschätzung des VdK sollte der Gesetzgeber am Betrieblichen Eingliederungsmanagment allerdings einige Korrekturen vornehmen. "Um einen krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlust zu vermeiden, müssen alle Mitarbeiter ein Präventionsverfahren beanspruchen können, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht", sagte Karl-Winfried Seif. Zudem solle die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich an allen Betrieblichen Eingliederungsmanagment-Verfahren teilnehmen, also auch bei Arbeitnehmern, denen noch keine Schwerbehinderung attestiert wurde.

"Ob die Schwerbehindertenvertretung am BEM-Verfahren teilnimmt,
darüber sollte der Arbeitnehmer entscheiden können."

(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)

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