Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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VdK-Erfolg beim Pflegestärkungsgesetz II

Pflegebedürftige aufgrund einer Demenzerkrankung sowie psychischen Störungen und deren Angehörige sollen endlich besser gestellt werden, kommentierte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II.

Seit vielen Jahren kämpft der Sozialverband VdK für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen helfen soll. Mit den Kampagnen "Pflege geht jeden an!" und "Große Pflegereform jetzt!" hat der VdK als größter Sozialverband maßgeblich dazu beigetragen, dass es 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung endlich zu diesen Verbesserungen kommt, insbesondere bei der häuslichen Pflege.

Rund 500 000 Menschen mehr sollen erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Für die 2,7 Millionen Menschen die bisher Pflegeleistungen erhalten, soll es einen umfassenden Bestandsschutz geben. Rund 1,95 Millionen Menschen werden gegenwärtig zuhause von Angehörigen bzw. Pflegediensten und 750 000 in Heimen gepflegt.

Pfleger am Krankenbett

Verbesserte Leistungsangebote für Pflegebedürftige und Pflegende!© VdK

Der VdK verweist aber darauf, dass alle Verbesserungen wenig nützten, wenn sich die Personalsituation nicht verbessere. Eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige Pflegeversicherung bzw. effizientere Hilfe- und Unterstützungsangebote.

Folgende Veränderungen umfasst die Reform:

  • Für die Finanzierung der Pflegereform ist eine Beitragserhöhung geplant: Der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent
  • Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben, die neben körperlichen auch geistige und psychische Einschränkungen mit einbeziehen.
  • Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert: Die Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge für einen pflegenden Angehörigen, der einen Betroffenen im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegt. Das gilt auch für Angehörige, die einen ausschließlich demenzkranken Pflegebedürftigen betreuen.
  • Steigt jemand aus dem Beruf aus, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Pflegezeit. Damit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in den Job nicht gleich gelingt. Gleiches gilt für Angehörige, die für die Pflege den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.
  • Die Information und Beratung wird neu strukturiert und ausgeweitet: Die Pflegekassen müssen künftig kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche anbieten.
  • Das Gesetz sieht weniger Bürokratie vor: Das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in einen Pflegegrad soll künftig den Betroffenen automatisch zugehen. Bislang mussten sie dafür einen Antrag stellen. Zudem kann " bei Einwilligung der Betroffenen " die Empfehlung des Medizinischen Dienstes zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung von den Pflegekassen gleich als Antrag gewertet werden. Zuvor wurden die Empfehlungen fachlich von der Kasse überprüft.
  • Der Bedarf an Pflegepersonal soll an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst werden. Die Pflege-Selbstverwaltung wird erstmals gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
  • In stationären Pflegeeinrichtungen hat künftig jeder Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Die Heime müssen mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen treffen und zusätzliche Betreuungskräfte einstellen.

Alles in allem ist das Gesetz durch den Einfluss des VdK ein Fortschritt, aber es fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau.

(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)

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