Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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Bildungsurlaub für das Ehrenamt
VdK begrüßt Diskussion im Hessischen Landtag

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert seit längerem Bildungsurlaub für die Teilnahme an Ehrenamtsschulungen, genauso wie es derzeit in den Bereichen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung möglich ist. Gegenstand der Forderung ist das zum 1. Januar 1999 novellierte Gesetz über den Anspruch von Bildungsurlaub. Es regelt den Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung und zur Schulung für die Ausbildung eines Ehrenamts. Die für die Umsetzung des Gesetzes notwendige Rechtsverordnung ist allerdings nie erlassen worden. Das heißt im Klartext: Für die Fortbildung von ehrenamtlich Engagierten kann kein Bildungsurlaub gewährt werden, obwohl das Gesetz, das den Bildungsurlaub vorsieht, existiert.

"Besonders im sozialen Bereich, zum Beispiel der Pflege oder bei der Beratung von Menschen in Notlagen, übernehmen ehrenamtlich tätige Menschen in Hessen wichtige Tätigkeiten, ohne die die soziale Infrastruktur in unserem Bundesland zusammenbrechen würde", sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Karl-Winfried Seif. "Leider können viele berufstätige Menschen entsprechende Tätigkeiten nicht ausüben, weil sie die Schulungen, die ihnen das dafür notwendige Fachwissen vermitteln, nicht besuchen können, ohne hierfür ihren Jahresurlaub zu opfern."

Fortbildung im Kalender eingetragen

© VdK

Im Hessischen Landtag wurde die fehlende Umsetzung der entsprechenden Rechtsverordnung zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz diskutiert. -Der VdK begrüßt es außerordentlich, dass jetzt endlich Bewegung in diese für Hessen wichtige Zukunftsfrage kommt. Die Politik muss erkennen, dass qualifiziertes Ehrenamt eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft bedeutet. Menschen, die sich trotz beruflicher Belastung engagieren, brauchen Unterstützung.

Nach der derzeitigen Regelung beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Für den Erlass einer entsprechenden Ausführungsverordnung zum bereits bestehenden Gesetz bleibt wenig Zeit. Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz tritt Ende 2017 außer Kraft. Aus diesem Grunde muss die Rechtsverordnung schnellstmöglich erlassen werden. Das von der Hessischen Landesregierung erklärte Staatsziel, das Ehrenamt in die Verfassung aufzunehmen, begrüßt der VdK grundsätzlich.

(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)

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